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Flosbach/Gutting: Koalition beschließt steuerliche Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen

Geschrieben am 30-06-2011

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute den Entwurf eines
Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden in 2./3. Lesung verabschiedet.
Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Olav Gutting:

"Die Koalition ergreift konsequent Maßnahmen zur Energie-und
CO2-Einsparung. Die steuerliche Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden leistet dabei einen wichtigen
Beitrag. Die vorgesehenen steuerlichen Anreize ergänzen zielgenau das
ebenfalls aufgestockte CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Gerade der
Gebäudebestand weist noch ganz erhebliche Potentiale zur Energie- und
CO2-Einsparung auf.

Die beabsichtigte Neuregelung sieht eine erhöhte Absetzung sowie
einen Abzug wie Sonderausgaben für entsprechende Aufwendungen über
einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Die Förderung ist dabei an das
Erreichen des KfW-Effizienzhaus-85-Standards gekoppelt. Sie kann für
vor 1995 gebaute Gebäude in Anspruch genommen werden und muss durch
einen Sachverständigen bescheinigt werden. Von besonderer Bedeutung
ist dabei, dass die Förderung auch bei einer Sanierung in Raten
möglich ist, wenn mit den Einzelmaßnahmen nach Abschluss der
Sanierung insgesamt die Förderkriterien erreicht werden. Die
steuerliche Förderung wird für Baumaßnahmen gewährt, die ab dem 6.
Juni 2011 der Tag des Kabinettbeschlusses zu dem Gesetzentwurf
begonnen und vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden.

Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 8. Juli
2011 vorgesehen."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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