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Menschenrechtsinstitut fordert Zugang zum Rechtsweg für ausgebeutete Hausangestellte in Diplomatenhaushalten

Geschrieben am 27-06-2011

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in
Diplomatenhaushalten die Eröffnung des Rechtswegs in Deutschland.
"Die Arbeitgeber müssen aufgrund ihrer diplomatischen Immunität keine
rechtlichen Konsequenzen fürchten, da sie von der deutschen
Gerichtsbarkeit befreit sind", erklärte Heike Rabe, Koordinatorin des
Projekts "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Unabhängig von der Schwere der Tat könnten die
betroffenen Personen bisher keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen
die Arbeitgeber in Deutschland durchsetzen, so Rabe. Die
Rechtsverfolgung in den Entsendestaaten der Diplomaten sei oft
faktisch unmöglich. Das führe häufig dazu, dass die Betroffenen nach
jahrelanger Arbeit mit leeren Händen dastünden.

"Wir stellen die diplomatische Immunität als sinnvolles Instrument
zum Schutz der internationalen Beziehungen nicht infrage. Dennoch
sehen wir Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der
Pflicht, den Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung
Zugang zum Recht zu verschaffen. Sie müssen ihre Lohn und
Entschädigungsansprüche in Deutschland durchsetzen können oder
anderweitig entschädigt werden." Ziel eines vom Projekt "Zwangsarbeit
heute" und der Beratungsstelle Ban Ying initiierten Musterverfahrens
sei daher neben der Klärung der Vorwürfe des Einzelfalls eine
grundsätzliche Klärung der Frage, inwieweit die vollständige Sperrung
des Rechtsweges in Deutschland auch in Fällen schwerer
Rechtsverletzungen rechtlich zulässig sei.

Das Projekt "Zwangsarbeit heute" unterstützt in einem
Musterverfahren eine indonesische Hausangestellte dabei, ihren
ehemaligen Arbeitgeber, einen Diplomaten der Saudi-Arabischen
Botschaft, auf Zahlung von rund 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld
zu verklagen. Das Arbeitsgericht Berlin hat am 14. Juni 2011 die
Klage wegen der Immunität abgewiesen. Die Klägerin will Rechtsmittel
beim Landesarbeitsgericht einlegen.

In einer heute vorgelegten Studie über die Praxis der Durchsetzung
von Rechtsansprüchen gegen Personen mit diplomatischer Immunität in
ausgewählten europäischen Ländern schlägt das Deutsche Institut für
Menschenrechte verschiedene präventive Maßnahmen zum Schutz der
Hausangestellten vor. So sollten beispielsweise Hausangestellte
berechtigt sein, den Arbeitgeber zu wechseln. Weiterhin wird
empfohlen, dass Hausangestellte ein Bankkonto eröffnen müssen, auf
das der monatliche Lohn eingezahlt wird. Die Außenministerien sollten
zudem alternative Beschwerdemöglichkeiten für die Betroffenen
eröffnen, um den Ausschluss des Rechtswegs auszugleichen.

Studie:

Domestic Workers in Diplomats' Households - Rights Violations and
Access to Justice in the Context of Diplomatic Immunity, Deutsches
Institut für Menschenrechte, Berlin 2011. Autorin: Angelika Kartusch
- Wissenschaftliche Beratung: Heike Rabe

http://ots.de/Zwangsarbeit

Das Projekt "Zwangsarbeit heute":

Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel
stärken" des Deutschen Instituts für Menschenrechte initiiert
Musterverfahren, die Betroffene von Menschenhandel führen, um ihre
Ansprüche auf Lohn und Schadensersatz durchzusetzen, und unterstützt
sie finanziell. Das Projekt wird aus Mitteln der Stiftung
"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.

http://ots.de/Projekt



Kontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 25 93 59 - 14 , Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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