(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: ATB Austria Antriebstechnik AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 24-06-2011

--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft Wien, FN 80022 f

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der am Freitag, dem 22. Juli 2011, um 11.00 Uhr, in den
Räumlichkeiten der Privatbank der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6. Stock, stattfindenden Ordentlichen
Hauptversammlung der ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft,
FN 80022 f, ein.

TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2010 samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des
Konzernabschlusses zum 31.12.2010 samt Konzernlagebericht, des
Vorschlages für die Verwendung des Jahresergebnisses und des
Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2010. 2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2010. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010. 4. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011. 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2010.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 24.
Juni 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft in 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12,
Ansprechpartner Herr Dr. Wolfgang Pflüger, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses,
- Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5,

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab 24. Juni 2011 außerdem im Internet (www.atb-motors.com) zugänglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118
AKTIENGESETZ (AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 01. Juli 2011 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP
12, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. Juli 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81408 oder an 1010
Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang
Pflüger, oder per E-Mail pflueger@atb-motors.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf unter anderem verweigert werden, soweit sie auf der
Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft,
1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, oder per Telefax 0043 1
90250 81408 oder per E-Mail (pflueger@atb-motors.com) zu Handen von
Herrn Dr. Wolfgang Pflüger zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 12. Juli 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
19. Juli 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss.

Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft zu Handen
Herrn Dr. Wolfgang Pflüger 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12
Per E-Mail: pflueger@atb-motors.com

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln: Per Telefax: 0043 1
90250 81408

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
entgegennimmt, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten
postalischen Adresse zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars
gilt für deren Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit
Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs bzw. bei Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie
bei mehreren Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; - Depotnummer bzw.
eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag, 12. Juli 2011, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft zu Handen
Herrn Dr. Wolfgang Pflüger 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12
Per Telefax: 0043 1 90250 81408

Per E-Mail: pflueger@atb-motors.com wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.atb-motors.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG - unter
Berücksichtigung der gemäß § 262 Abs. 20 AktG zuvor getroffenen
Festlegung - sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in 11.000.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt, von denen 11.000.000 Aktien in der
Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung 11.000.000. Zum heutigen Tag besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.30 Uhr.

Wien, im Juni 2011
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
ATB Austria Antriebstechnik AG
Mag. Gerald Wechselauer
Investor Relations
Phone: +43 1 22760 - 130
Email: ir@a-tecindustries.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: ATB Austria Antriebstechnik AG
Wächtergasse 1
A-1010 Wien
WWW: www.atb-motors.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000617832
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

339155

weitere Artikel:
  • EANS-Adhoc: Thurella AG / Aktionäre bekennen sich klar zu neuer Thurella -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen 24.06.2011 Nach abgeschlossener Sanierung und strategischer Neuausrichtung unter Verwaltungsratspräsident Robert Bühler hat das Getränkeunternehmen Thurella im Mai für das Geschäftsjahr 2010 einen operativen Cashflow mehr...

  • EANS-Adhoc: Süd-Chemie AG / Geplanter Squeeze-Out auf Verlangen der Clariant AG -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Squeeze-Out 24.06.2011 Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG Die Clariant AG, Muttenz/Schweiz, hat dem Vorstand der Süd-Chemie Aktiengesellschaft (WKN 729200/ISIN DE0007292005), München, gestern Abend mehr...

  • Aufschwung erreicht Kreditmarkt Frankfurt (ots) - - Kreditneugeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen wächst um fast 4 % - Erster Anstieg seit zwei Jahren - Eskalation der Schuldenkrise in der Europeripherie bleibt größtes Risiko für den inländischen Kreditmarkt Der Aufschwung der Konjunktur erreicht den Kreditmarkt. Das Kreditneugeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen hat im 1. Quartal 2011 erstmals seit zwei Jahren wieder zugenommen. Im Vorjahresvergleich ist die Kreditvergabe zwischen Januar und März um knapp 4 % angestiegen. mehr...

  • EANS-Adhoc: Hypo Tirol Bank AG / -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen/Ressortzuständigkeiten 24.06.2011 Mit dem Dienstantritt von Mag. Johann Kollreider als Vorstand der Hypo Tirol Bank AG zum 01.07.2011 ist auch eine Änderung der Ressortzuständigkeiten im Gesamtvorstand verbunden. Die mehr...

  • KfW-Förderpreis für praxisrelevante Entwicklungsforschung vergeben Frankfurt (ots) - Sperrfrist: 24.06.2011 18:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. - Preise für fünf herausragende Forschungsarbeiten - Exzellenzpreise gehen nach Göttingen und Zürich - Nachwuchspreise für Wissenschaftler aus Freiburg, Bonn und Göttingen Die KfW Entwicklungsbank vergibt heute Abend zum zweiten Mal den "KfW-Förderpreis für exzellente praxisrelevante Entwicklungsforschung". Die Verleihung findet im Rahmen der Jahrestagung mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht