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"Falsche Daten als EEG-Grundlage für Biogasförderung" - Biogasrat wirft Regierungsgutachter Schludrigkeit vor und tritt Gegenbeweis an

Geschrieben am 23-06-2011

Berlin (ots) - "Schluderigen Umgang mit den wichtigsten
Basisdaten" wirft der Biogasrat e.V. dem Hauptgutachter des
Bundesumweltministers für die Biogaspolitik, dem Leipziger Deutschen
Biomasseforschungszentrum (DBFZ) vor. Das Institut hat die
wesentlichen Inhalte des Erfahrungsberichts zum Erneuerbaren
Energiegesetz verfasst. Die gesamte Biogasbranche und deren Verbände,
aber auch viele Politiker, kritisieren, dass die Vergütungssätze für
die Verstromung von Biogas und Biomethan aus dem Erdgasnetz im
Entwurf des EEG 2012 etwa 2-3 Cent pro Kilowattstunde gegenüber den
tatsächlichen Produktionskosten und den Vergleichspreisen für Erdgas
zu niedrig sind.

Der Biogasrat e.V., der gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Weber
von der Universität Duisburg-Essen ein eigenes Gutachten zur
Förderung von Biogas und Biomethan verfasst hat, ist zu ganz anderen
Ergebnissen gekommen, als die Bundesregierung. Deswegen haben
Branchenvertreter und Politiker wiederholt aber vergeblich die
Offenlegung der Datenbasis durch die Bundesregierung gefordert. Jetzt
ist der Endbericht des DBFZ "Vorbereitung und Begleitung der
Erstellung des Erfahrungsberichtes 2011 gemäß § 65 EEG" aufgetaucht.
"Tatsächlich hat die Bundesregierung alle wesentlichen Basisdaten,
aber auch die Empfehlungen des DBFZ bruchlos und ungeprüft
übernommen", kritisiert der Geschäftsführer des Biogasrat e.V.
Reinhard Schultz. "Wichtige Daten, wie die durchschnittlichen
Investitionskosten, die Kosten für die Einsatzstoffe und selbst der
erzielbare Preis für Biomethan sind schlicht und einfach falsch."
Ein Datenabgleich wäre frühzeitig möglich gewesen, da das DBFZ bei
der Erarbeitung des Gutachtens des Biogasrats mit am Tisch saß.
Diesen Datenabgleich hat nunmehr Prof. Weber für den Biogasrat
vorgenommen. Seit einer Woche liegt außerdem der erste
Biogas-Monitoringbericht der Bundesnetzagentur vor, der ebenfalls
belegt, dass die Basisdaten, die dem EEG-Entwurf zugrundeliegen,
überwiegend falsch und die vorgeschlagenen Vergütungssätze viel zu
niedrig sind. Schultz: "Auf dieser Grundlage wird es weder einen
Zubau an Vor-Ort-Verstromungsanlagen geben und erst recht keinen
schnellen Zuwachs bei der Biogaseinspeisung. Und das nicht, weil die
Branche zu gierig ist, sondern weil Gutachter und Bundesregierung
schluderig mit den wichtigsten Basisdaten umgegangen sind." Schultz
fordert die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, am kommenden
Montag in den Abstimmungsgesprächen zum EEG die Daten zurechtzurücken
und die Vergütungssätze zukunftsorientiert und realistisch
auszugestalten.

Der Vergleich zwischen den Annahmen des DBFZ, des Biogasrat und
dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zeigen wesentliche
Unterschiede für die Vor-Ort-Verstromung in den Investitionskosten,
der Kapitalverzinsung und den Annahmen für verkaufte Wärmemenge und
deren Erlöse. Die Investitionskosten liegen bei dem Biogasrat und bei
der Bundesnetzagentur um etwa 15 Prozent über den Annahmen des DBFZ.
Die Verzinsung des Gesamtkapitals liegt beim DBFZ bei einer
Fremdfinanzierung von 80 Prozent mit 5,8 Prozent so niedrig, dass
hierfür kein unternehmerisches Risiko eingegangen wird. Und eine
externe Wärmenutzung von 80 Prozent - wie vom DBFZ angenommen - ist
nur an wenigen Standorten möglich. Im Ergebnis liegt das DBFZ
aufgrund seiner Annahmen in der Kostenrechnung um ca. 3
Cent/Kilowattstunde unter der Wirklichkeit.

Für den Bereich der Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz und
dessen Verstromung liegen die Investitionskosten und die
Brennstoffkosten beim DBFZ jeweils 20 Prozent unter den Berechnungen
des Biogasrats und den ermittelten Durchschnittswerten der
Bundesnetzagentur. Das spiegelt sich auch in den notwendigen Preisen
wider, die für Biomethan erzielt werden müssen, um eine
wirtschaftliche Erzeugung möglich zu machen.

Beim DBFZ liegen die Biomethanpreise bei 6,8 Cent/Kilowattstunde
(höherer Brennwert), beim Biogasrat bei 8,2 Cent und bei der
Bundesnetzagentur als tatsächlicher durchschnittlicher Marktpreis bei
8,1 Cent. All diese Vergleichsparameter führen auch im Bereich der
Biomethaneinspeisung und Verstromung zu einen Unterschied in den
Gestehungskosten von 2-3 Cent pro Kilowattstunde.

Der Biogasrat stellt der Bundesregierung und dem Deutschen
Bundestag den Zahlenvergleich zur Verfügung und erwartet die
notwendigen Korrekturen. Schultz: "Es kann doch nicht sein, dass mit
falschen Gutachterzahlen eine ganze Branche totgerechnet wird, und
die Politik schaut zu."

Der Vergleich der Datenbasis steht auf der Website des Biogasrat
e. V. zum Download bereit. Ebenso das Gutachten "Optimierung der
marktnahen Förderung von Biogas/Biomethan unter Berücksichtigung der
Umwelt- und Klimabilanz, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit" des
Biogasrat e.V., sowie alle Stellungnahmen zum EEG-Entwurf:
http://www.biogasrat.de/index.php?option=com_docman&Itemid=144

Das Gutachten des DBFZ "Vorbereitung und Begleitung der Erstellung
des Erfahrungsberichtes 2011 gemäß § 65 EEG" ist unter dem Link
http://ots.de/NRWuM zu finden.



Pressekontakt:
Biogasrat e.V.
Dorotheenstraße 35
10117 Berlin

Janet Hochi
Tel.: 030 - 201 431 33
E-Mail: janet.hochi@biogasrat.de


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