NABU fordert echte Energiewende im Mietrecht /
Gesetzentwurf der Regierung greift zu kurz
Geschrieben am 13-05-2011 |
Berlin (ots) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung
des Mietrechts greift zu kurz", kritisiert NABU-Präsident Olaf
Tschimpke. "Wir warnen die Regierung davor, hier kopflos und sozial
unausgewogen zu agieren." Der Entwurf, mit dem die Regierung die
energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes vorantreiben will,
ist Teil eines Gesetzespakets zur Energiewende und soll bereits
Anfang Juni in der Sitzung des Bundeskabinetts und anschließend im
Bundestag beschlossen werden.
Der NABU fordert, im Mietrecht energetischen Modernisierungen wie
beispielsweise dem Einbau neuer Fenster, oder einer effizienteren
Heizung den Vorrang einzuräumen gegenüber etwa einer einfachen
Renovierung des Bads, oder der Küche. So sollte zwar die
Duldungspflicht für Mieter bei energetischen Modernisierungen
ausgeweitet werden, erklärt der NABU, jedoch nicht etwa bei einer
Fassadensanierung ohne Dämmung oder dem Einbau einer
energiefressenden Klimaanlage. Zudem sei es richtig, das
Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungen zeitlich begrenzt
einzuschränken, gleichzeitig müssten Mieter aber das Recht erhalten,
ihre Miete zu mindern, wenn die Wohnung energetische
Mindestanforderungen nicht einhält.
Nach dem Gesetzentwurf könnten Vermieter auch solche energetischen
Maßnahmen auf die Miete umlegen, die beim Mieter zu keinerlei
Kostenersparnis führen, wie beispielsweise die Umstellung auf
Fernwärme. "Es ist zwar richtig, energetische Sanierungen stärker im
Mietrecht zu verankern. Aber das darf nicht sozial unausgewogen und
allein zu Lasten der Mieter geschehen", kritisiert Tschimpke. Aus
Sicht des NABU muss die Mietrechtsreform daher flankiert werden durch
eine starke finanzielle Förderung der energetischen Modernisierung,
um Kosten abzufedern und wirtschaftliche Härten zu vermeiden.
Das Mietrecht ist ein wichtiger Baustein eines Gesamtkonzepts für
mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Dazu gehören nach Überzeugung des
NABU jedoch auch ausreichende finanzielle Fördermaßnahmen und
verbindliche ordnungsrechtliche Klimaschutzvorgaben für Gebäude.
Für Rückfragen:
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. 0173 9001782 Im Internet
unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU
Pressekontakt:
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722,
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de
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