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DGEO: Mehr Netto vom Brutto ist praktisch umsetzbar / Entgeltoptimierung nutzt gesetzliche Vorgaben

Geschrieben am 05-05-2011

Wemding (ots) - Seit Jahren wird auf der politischen Bühne immer
wieder der Begriff "Mehr Netto vom Brutto" bemüht. Die Arbeitnehmer
warten aber immer noch auf die Einlösung dieses Versprechens, das
eine spürbare Reduktion der Abgabenlast bedeuten müsste - in der
Summe eine geringere Steuerlast und reduzierte Sozialabgaben, damit
dem einzelnen vom Arbeitsentgelt mehr bleibt. Dabei hat der
Gesetzgeber im Steuer- wie im Sozialrecht schon seit Jahren eine
Reihe von Erleichterungen geschaffen, die tatsächlich "Mehr Netto vom
Brutto" ermöglichen. Den meisten Arbeitnehmer bliebe viel mehr Netto
zur Verfügung, wenn die staatlich begünstigten Entgeltbausteine von
den Arbeitgebern aktiv ein- und umgesetzt würden.

Viele Unternehmen sind unzureichend oder unzutreffend informiert,
wie sie mit den staatlich begünstigten Entgeltbausteinen ihren
Arbeitnehmern eine höchst attraktive Entlohnung bieten können.
Entgeltoptimierung bedeutet für den Arbeitgeber gleichzeitig eine
erhebliche Entlastung bei den Lohnnebenkosten - Mittel, die für
Projekte im Sozialbereich des Unternehmens verwendet werden können.
Das trägt wiederum dazu bei, die Belegschaft zu motivieren und auf
diese Weise die Mitarbeiterbindung zu stärken.

Die vielen Entgeltbausteine sind keine "Schlupflöcher", sondern
vom Fiskus als sinnvolle Entlastung bei der Abgabenlast gewollte
Förderungen für Arbeitnehmer. Mit mehr als 20 Entgeltbausteinen
können Teile des Bruttolohns als Sach- oder Barleistungen dargestellt
werden. Je nach Leistungsart werden auf diese Weise Steuern gespart
und der Sozialversicherungsanteil schrumpft. Da bei einigen
Entgeltbausteinen die individuelle Situation des Arbeitnehmers für
deren Umsetzung wichtig ist, scheitert bisher der Einsatz der
Bausteine oft an dem erforderlichen Know How und der Man-Power zur
Umsetzung. Die gewährleistet die "DGEO - Deutsche Gesellschaft für
Entgeltoptimierung GmbH".

Basis für die Beratung von Unternehmen ist für die DGEO eine
fundierte Potenzialauswertung. In Zusammenarbeit mit
Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten werden Steuer- und
Sozialversicherungsgutachten ebenso wie Arbeitsrechts- und
Tarifrechtsgutachten erstellt. Auf Wunsch wird ein
Anrufungsauskunftsverfahren beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt
betrieben, um zusätzliche Rechtssicherheit zu erlangen.

Dann erfolgt die Einzelberatung jedes Mitarbeiters, dem die
Optimierungs-Maßnahmen angeboten werden sollen. In jeder
Gehaltsklasse ist Entgeltoptimierung sinnvoll. Die
Personalfachberatungs-Spezialisten der DGEO dokumentieren die
Grundlagen der individuellen Bausteine für die Personalakten des
Arbeitgebers. Darüber hinaus begleitet die DGEO die laufenden
Arbeiten wie die rechtzeitige Lieferung von Gutscheinen, die
Fristenüberwachung für die notwendige Erneuerung mit aktuellen
Belegen wie auch die Umsetzung gewünschter Sozialabsicherungen.

Aus der Palette der begünstigten Entgeltbausteine, die für die
meisten Betriebsangehörigen in Frage kommen, hier die einfachsten:
private Handykosten, Internetpauschalen, Kindergartenkosten,
Verpflegungspauschalen, Einkaufsgutscheine, Gesundheitsförderung und
Erholungsbeihilfen. Rund um das Auto bzw. den Arbeitsweg gibt es
Vergünstigungen über Tankgutscheine, Entfernungspauschalen,
Garagenpauschale, Pauschale für Werbungsflächen auf privatem PKW oder
Tickets für öffentliche Verkehrsmittel.

Für den Arbeitgeber übernimmt die DGEO die gesamte Administration
und Abwicklung der Entgeltoptimierung einschließlich dem monatlichen
Versand der Gutscheine - auf Wunsch auch an die einzelnen
Mitarbeiter. Da für den Arbeitnehmer aufgrund der
Sozialversicherungsersparnis für die Bausteine die gesetzlichen
Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankentagegeld im Vergleich zum
Netto nicht mitwachsen, bietet die DGEO einen Ausgleich über ein
spezielles Deckungskonzept auf privater Versicherungsbasis an.

Die Zielgruppe der DGEO - Deutsche Gesellschaft für
Entgeltoptimierung GmbH sind Unternehmen jeder Größe, die sich bisher
mit der Umsetzung von Entgeltbausteinen zu Gunsten ihrer Belegschaft
schwertun. Die DGEO ist auch für Steuer- und
Unternehmungsberatungsgesellschaften ein gefragter Partner, die so
ihr Serviceangebot für ihre Unternehmens-Klientel ausweiten können.
Infos zur Entgeltoptimierung unter www.dgeo.de .



Pressekontakt:
Pressebüro von Debschitz
Im Wingert 9, 65835 Liederbach b. Frankfurt
Tel: 069-309601, Fax: 069-318334
presse@debschitz.de


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