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Menschenrechtsinstitut fordert Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt

Geschrieben am 02-05-2011

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt
der Bundesregierung, die Prüfung des Fakultativprotokolls zum
UN-Sozialpakt auf Ressortebene abzuschließen und das Protokoll zu
ratifizieren. "Die Regierung sollte das Fakultativprotokoll zum
UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren, um Deutschlands bisheriger
Rolle als Fürsprecher der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte auf internationaler Ebene gerecht zu werden", erklärte Beate
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte,
anlässlich der bevorstehenden Anhörung zum 5. deutschen
Staatenbericht zum UN-Sozialpakt am 6. Mai in Genf. Mit der
Ratifikation des Fakultativprotokolls könne Deutschland erneut einen
bedeutenden Beitrag leisten, um alle Menschenrechte in ihrer
Unteilbarkeit und Gleichwertigkeit im nationalen wie im
internationalen Bereich zu stärken, so Rudolf weiter.

Claudia Mahler, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts,
betont in ihrem heute veröffentlichten "aktuell" zum
Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, Deutschland habe die
Entstehung des Fakultativprotokolls positiv vorangetrieben. Daher sei
es unverständlich, dass die Bundesregierung nun mit der Ratifikation
zögere. "Durch eine Ratifikation des Protokolls kann Deutschland die
Ernsthaftigkeit seines Engagements unter Beweis stellen." Das Risiko,
sich einem Individualbeschwerdeverfahren stellen zu müssen, wie es
das Fakultativprotokoll vorsehe, sei deutlich geringer, als durch
weiteres Zögern international an Ansehen zu verlieren.

Deutschland ist seit 1973 Vertragsstaat des UN-Sozialpaktes (Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) und alle
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, beispielsweise das
Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Absicherung, sind bereits
in Deutschland geltende Rechte. Seit dem 24. September 2009 ist die
Zeichnung und Ratifikation des Fakultativprotokolls möglich. Das
Protokoll sieht unter anderem die Möglichkeit zur
Individualbeschwerde beim Ausschuss des UN-Sozialpaktes vor.
Deutschland hatte bereits Ende 2008 begonnen, die erforderlichen
gesetzlichen Anpassungen durch die zuständigen Ressorts zu prüfen.
Die Diskussionspunkte zur Prüfung der Ratifikation sind im "aktuell
02/2011" von Claudia Mahler dargelegt.

aktuell 02/2011: Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt
http://ots.de/lQDiv



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 25 93 59 14 Mobil (0160) 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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