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Neue Westfälische (Bielefeld): Verwaltungsgericht stoppt Versammlungsgesetz in Sachsen Die Auseinandersetzung führen PETER GÄRTNER, BERLIN

Geschrieben am 19-04-2011

Bielefeld (ots) - Der Gedanke ist zunächst nicht abwegig: Warum
sollte man nicht Orte wie die Dresdner Frauenkirche für
Demonstrationen sperren? Die rechtsextremen Anmelder verfolgten stets
nur ein Ziel: vor den symbolträchtigen Kulissen zu provozieren.
Sachsens CDU-FDP-geführte Landesregierung wählte mit dem
Versammlungsgesetz diesen Weg, um zu verhindern, dass die hässlichen
Bilder von Aufmärschen Rechtsextremer an jedem Gedenktag um die Welt
gehen. Doch große Teile der Landtagsopposition aus Linken, SPD und
Grünen hielten das Vorhaben nicht nur aus formalen Gründen für
unrechtmäßig, weil es im Blitzverfahren durch das Parlament gewinkt
wurde. Wie man weiß, scheiterte das Vorhaben kläglich: Das
Verwaltungsgericht erlaubte trotz des neuen Gesetzes den Aufmarsch
der Braunen mit der schlüssigen Begründung, dass das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit Vorrang habe. Nur vordergründig ist dies ein
Grund zum Jubeln für die Opposition. Denn das eigentliche Problem
bleibt bestehen. Für den Rechtsstaat und Demokraten ist der
unbequemere Weg letztlich der bessere: die Auseinandersetzung mit dem
braunen Gedankengut führen und nach Argumenten und Fakten suchen, um
bestimmte rechtsradikale Gruppen, Kameradschaften und Parteien zu
verbieten.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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