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Kammergericht Berlin: BILD durfte und darf über Speer-Affäre berichten

Geschrieben am 18-04-2011

Berlin (ots) - Allerdings: Keine direkten oder indirekten Zitate
aus E-Mailverkehr erlaubt

BILD hat heute einen Teilerfolg im Fall des im September 2010
zurückgetretenen Innenministers Brandenburgs Rainer Speer erzielt:
Das Berliner Kammergericht entschied, dass die erstinstanzliche
Entscheidung des Landgerichts, jede publizistische Nutzung von
E-Mails zu verbieten, zu weitgehend war. Dass heißt, BILD durfte und
darf über die Affäre berichten. Das Gericht entschied allerdings,
dass aus bestimmten persönlichen E-Mails nicht direkt oder indirekt
zitiert werden darf.

Speer war nach Berichten über eine Unterhaltsaffäre
zurückgetreten. Er gab zu, Vater eines unehelichen Kindes zu sein,
für das er jahrelang keinen Unterhalt gezahlt hat. Die Mutter des
Kindes bezog stattdessen Unterhalt vom Staat. BILD hatte die Affäre
aufgedeckt, darüber berichtet und sich dabei auf E-Mails von Speer
und seiner früheren Geliebten bezogen.

BILD-Sprecher Tobias Fröhlich: "Wir begrüßen die Entscheidung des
Kammergerichts, dass die publizistische Nutzung der E-Mails
ausdrücklich erlaubt ist. Dass die Einstweiligen Verfügungen in Bezug
auf das direkte oder indirekte Zitieren dennoch bestätigt wurden,
halten wir für falsch. Um Klarheit für die Nutzung von Quellen in der
journalistischen Arbeit zu bekommen, werden wir diesen Fall im
Hauptsacheverfahren und, wenn nötig, bis zur höchstrichterlichen
Entscheidung weiter führen."

Bereits der Presserat hatte in der letzten Woche eine Beschwerde
in der Sache Speer als unbegründet zurückgewiesen. Das
Selbstkontrollorgan der deutschen Presse sah weder bei der
Informationsbeschaffung noch in der Berichterstattung selber eine
Verletzung des Pressekodex. Außerdem stellte der Presserat fest, dass
in diesem Fall eindeutig das öffentliche Interesse das berührte
Persönlichkeitsrecht von Rainer Speer überwog.



Pressekontakt:
Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich@axelspringer.de


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