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Steuern auf Energieverbrauch und CO2-Emissionen sind der richtige Weg / Steuerentlastung durch Bioethanol

Geschrieben am 13-04-2011

Berlin (ots) - Die deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßt den
Vorschlag der EU-Kommission, die Besteuerung von Kraftstoffen
zukünftig am tatsächlichen Energieverbrauch und den dadurch
verursachten CO2-Emissionen zu bemessen. Mit dem am 13. April von der
EU-Kommission beschlossenen Vorschlag zur Änderung der
Energiesteuerrichtlinie 2003/96 werde erstmals das Verursacherprinzip
bei der Besteuerung von Kraftstoffen eingeführt, erklärte Dietrich
Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen
Bioethanolwirtschaft BDBe. Dies sei ein wichtiger Anreiz zur Senkung
des Kraftstoffverbrauchs und zur Minderung der CO2-Emissionen im
Straßenverkehr und bedeute eine Aufwertung des Kraftstoffs
Bioethanol.

Klein wies darauf hin, dass die CO2-Emissionen von Benzin mit
steigendem Bioethanolanteil besonders stark gesenkt werden. Die
CO2-Steuer auf Benzin könne mit Bioethanol daher vermieden werden,
was zu einer steuerlichen Entlastung der Autofahrer beitrage. Dadurch
werde Bioethanol als Kraftstoff aufgewertet, so Klein.

Die EU-Kommission schlägt vor, die bisherige Kraftstoffbesteuerung
pro Liter auf die Besteuerung der tatsächlich verbrauchten
Energiemenge und der dadurch verursachten CO2-Emissionen umzustellen.
Nach einer Übergangsphase bis 2018 sollen die Mindeststeuersätze auf
den Energiegehalt bei Benzin und Diesel 9,6 Euro je Gigajoule
betragen. Die CO2-Steuer soll auf einheitlich mindestens 20 Euro pro
Tonne CO2 festgesetzt werden. Das entspricht insgesamt
Mindeststeuersätzen von ca. 35 Cent je Liter auf Benzin und ca. 40
Cent je Liter auf Diesel. Die in Deutschland heute geltende
Energiesteuer von 65,45 Cent je Liter bzw. 47 Cent je Liter liegt
deutlich über dem vorgeschlagenen Mindeststeuersatz.

Der BDBe-Geschäftsführer wies zudem darauf hin, dass die
EU-Kommission ebenfalls den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung einführen wolle. Spätestens ab dem Jahr 2020 müssen
demnach für den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Diesel
und Benzin dieselben Steuersätze gelten. Dies gilt auch dann, wenn
sie wie in Deutschland über den Mindeststeuersätzen liegen. "Durch
einheitliche Steuersätze auf die Energiegehalte und die
CO2-Emissionen von Diesel und Benzin kann das Absatzpotenzial von
Bioethanol wachsen, weil die Diskriminierung von Benzin durch den
wesentlich geringeren Steuersatz auf Diesel beendet wird", betonte
Klein.



Kontakt:
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
Nina Ruppert
Tel: 030/3 01 29 530
E-Mail: presse@bdbe.de
www.bdbe.de


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