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EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 08-04-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
32. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG
am Freitag, dem 6. Mai 2011, um 10.00 Uhr,
im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

ISIN AT0000676903

Tagesordnung

1.Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2010 sowie des
Lageberichts und des Konzernlage-berichts sowie des Corporate
Governance Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2010. 2.Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns. 3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010. 4.Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010. 5.Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2011. 6.Beschlussfassung über die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2010. 7.Wahl eines
Mitglieds in den Aufsichtsrat. 8.Beschlussfassung über die
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
Abs. 1 Z 4 AktG (Fortsetzung der Mitarbeiterbeteiligungsaktien 4+1).
9.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 15.
April 2011 zu den Bürozeiten Mo. - Fr. 09 -16 Uhr zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien,
Wienerbergstraße 9, Abteilung Investor Relations, Frau Mag. Barbara
Potisk-Eibensteiner, auf: • Jahresabschluss mit Lagebericht, •
Corporate Governance-Bericht, • Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010; •
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, • Erklärung
des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
Abs. 2 AktG, • Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen
Änderungen

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG, sind ab 15. April 2011 außerdem im Internet unter
www.rhi-ag.com zugänglich und werden auch in der Hauptver¬sammlung
aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 15. April 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Frau Mag. G. Célia
Konrad, Esq., General Counsel/Head of Legal Dept., zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%
des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. April 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 50213 6281 oder an 1100
Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Frau Mag. G. Célia Konrad, Esq.,
General Counsel/Head of Legal Dept., oder per E-Mail an
hauptversammlung@rhi-ag.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zu Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die
schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur
Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden. Jeder Aktionär ist
- unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung:
"Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat") können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 27.
April 2010 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.rhi-ag.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptver-sammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
An¬teilsbesitz am Ende des 26. April 2011 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
3. Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss.

Per Post RHI AG
(in Schriftform) Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000676903
im Text angeben)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52

Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), •
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs; ISIN AT0000676903, • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 26. April 2011 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post RHI AG
(in Schriftform) Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com abrufbar. Sofern die Vollmacht
nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 05. Mai 2011 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den
Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130
Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rhi-ag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Wilhelm G. Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax
+43 1 8763343-49 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND ZWISCHENSCHEINE Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 289.376.212,84 eingeteilt in 39.819.039 auf den
Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 39.819.039 Stückaktien. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. Um einen reibungslosen Ablauf
der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten,
sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben
einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
09.00 Uhr. Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten
weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt
wurden, werden gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im April 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: RHI AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

RHI AG
Investor Relations
Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Tel: +43-1-50213-6123
Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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