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Prozess: giropay vs. sofortüberweisung.de / Bundeskartellamt nimmt Stellung: AGB der Banken kartellrechtswidrig

Geschrieben am 09-03-2011

Gauting/München/Köln (ots) - Das Bundeskartellamt hat nunmehr dem
Landgericht Köln seine Rechtseinschätzung zu der Auseinandersetzung
zwischen giropay und Payment Network AG übermittelt. In seiner
Stellungnahme erklärt das Bundeskartellamt, dass sich die
Verdachtsmomente durch die weiteren Ermittlungen erhärtet hätten.
Nach jetzigem Stand geht das Kartellamt davon aus, dass die
derzeitigen AGB der Banken und Sparkassen nichtig sind, soweit sie
bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt
verwehren.

"Diese AGB haben sich vor allem auch gegen sofortüberweisung.de
gerichtet und waren Ausgangspunkt der Klage von giropay - man wollte
sofortüberweisung.de so vom Markt drängen. Wir sehen uns durch die
Aussage des Bundeskartellamtes in unserer Rechtsauffassung
bestätigt", sagt Payment Network AG Vorstand und CFO Dr. Jens Lütcke.
"Der Versuch von giropay, mit Hilfe der AGB den Markt zu
monopolisieren, wird daher nicht gelingen."

Grund für die Ermittlungen des Bundeskartellamtes war das
Verfahren der giropay GmbH gegen die Payment Network AG. Die giropay
GmbH hatte im Januar 2010 Klage gegen die Payment Network AG wegen
unlauteren Wettbewerbs eingereicht. giropay warf der Payment Network
AG vor, diese würde durch ihr bankenunabhängiges System
sofortüberweisung.de gegen die AGB der Banken und Sparkassen
verstoßen. Das Landgericht Köln hatte wegen der Ermittlungen des
Bundeskartellamtes im Oktober 2010 das Verfahren ausgesetzt (siehe
Presseerklärung vom 15. Oktober 2010 "Verkündungstermin aufgehoben
wegen Intervention des Bundeskartellamtes").

"Für die Payment Network AG war von Anfang an klar, dass dieses
Gerichtsverfahren nur dazu dient, unser erfolgreicheres
Geschäftsmodell zu schwächen. Dies ist jedoch nicht gelungen", sagt
der Payment Network CFO. "Mehrere Studien haben bestätigt, dass
sofortüberweisung.de der führende Anbieter ist. Bei der eCommerce
2010 Studie des EuPD Research war sofortüberweisung.de mit 51,4
Prozent sogar das meist genutzte Online-Paymentsystem. Wir bedanken
uns ausdrücklich bei allen unseren Partnern (Händlern, Verbänden und
Payment Service Providern) für Ihre Unterstützung."

Über sofortüberweisung.de

Mehr als 17.000 E-Commerce-Unternehmen setzen national und
international auf das Zahlverfahren "sofortüberweisung.de ", darunter
viele internationale Händler und Brands wie KLM, Hugo Boss,
real-onlineshop.de, Schlecker, Conrad Electronic, Plus Online,
flyeralarm, redcoon, cyberport, Media Markt, Emirates, bild.de, ATU,
Dell, notebooksbilliger.de, Rossmann, Baur Versand, MyToys, AIDA und
babywalz. sofortüberweisung.de wird ausser in Deutschland auch in
Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande und Großbritannien
angeboten.



Pressekontakt:
Payment Network AG, Georg Schardt, Vorstand, 089/2020889-112,
g.schardt@payment-network.com


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