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Für sichere Strassen in Rumänien, doch gegen Brutalität gegenüber Hunden

Geschrieben am 04-03-2011

Brüssel/Bukarest (ots) - Gemeinsame Erklärung der rumänischen
Europaabgeordneten und Mitglied des Agrarausschusses DACIANA SARBU
und der internationalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN/FOUR PAWS

Am Montag, 7. März 2011, wird ein neuer Gesetzentwurf zu
Streunerhunden im Plenum des rumänischen Parlaments beraten und am
Dienstag soll darüber abgestimmt werden. Daciana Octavia Sarbu,
Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied im für Tierschutz
zuständigen Landwirtschaftsausschuss, und die internationale
Tierschutzorganisation VIER PFOTEN/FOUR PAWS kommentieren diesen
erneuten Versuch des rumänischen Parlaments, das Tötungsverbot für
Streunerhunde aufzuheben wie folgt:

- Die geplante Gesetzesänderung ist aus ethischen,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen abzulehnen
- Der Vorschlag ist nicht nachhaltig
- Er widerspricht der europäischen Definition von Tieren als
fühlende Lebewesen gemäß Artikel 13 Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), das ein allgemeines
Handlungsprinzip auch für die Mitgliedstaaten gilt
- Der entsprechende Artikel des Gesetzentwurfes ist weder
handwerklich professionell noch in der Praxis umsetzbar

Die geltende Rechtslage verbietet das Töten gesunder Tiere und
stützt den Ansatz des "Catch, neuter, release" (Fangen, kastrieren,
wieder freilassen), eine Methode, die von der Welt-
gesundheitsorganisation (WHO) zur Tollwutkontrolle entwickelt wurde.
Diese ist nicht nur die einzige ethisch akzeptierte europäische
Methode, und folgt dem Prinzip der Verantwortlichen Haltung von
Tieren, sondern entspricht zwischenzeitlich auch wissenschaftlich dem
neuesten Stand der Forschung zu nachhaltigen Lösungsstrategien gegen
die Überbevölkerung von Hunden in Europa. Die Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger auf den Straßen ist ein wichtiges Ziel jedes
Mitgliedslandes der EU. Getötete oder verletzte Personen durch
Streunerhunde sollen vermieden werden, doch dies bedarf einer
gesetzlichen Regelung in europäischem Sinne und nicht durch Gewalt
gegen Tiere.

Die Aufhebung des Tötungsverbotes von Straßenhunden würde einen
großen Rückschritt in die Vergangenheit bedeuten, hin zu Grausamkeit
und Brutalität gegen streunende Tiere und unermessliches Leiden im
gesamten Land. Die europäische Bevölkerung betrachtet Tiere als
fühlende Lebewesen, wie es auch im Lissabon Vertrag steht.
Desgleichen entspricht ein Tötungsverbot nicht einem weiteren
europäischen Prinzip, der Nachhaltigkeit.

Das Schicksal Hunderttausender Geschöpfe würde von einer einzigen
Person, dem Bürgermeister, abhängen und dessen persönlicher
Sichtweise. Diese Entscheidung über Leben und Tod würde zudem nicht
kontrolliert, weder was den Inhalt der jeweiligen Regelung betrifft,
noch den Vollzug. Das bedeutete eine inakzeptable Rechtsunsicherheit.
Eine solche subjektive Entscheidungsmacht und damit gesetzlich
etablierte Willkür entspräche nicht den Regeln guter Gesetzgebung in
Europa.

In der Praxis würde die Gesetzesänderung zu einer absolut
unübersichtlichen und unzumutbaren Situation für die Bürger führen:
Hundebesitzer würden mit ihren Tieren umziehen müssen, um ggf. bei
den nächsten Kommunalwahlen erneut eine neue Gemeinde zu suchen, um
sicherzustellen, dass ihre Tiere nicht in eine Tötungsaktion geraten.

Tierschutzorganisationen wurden im Gesetzesvorschlag als eher
hinderlich als hilfreich bewertet. Und schließlich findet sich in dem
Vorschlag kein Hinweis darauf, wie mit den sterilisierten oder zu
sterilisierenden Hunden verfahren werden soll. Könnten diese
ebenfalls getötet werden?

Der zur Beratung anstehende Entwurf ist jedenfalls das Gegenteil
eines demokratischen und verfassungstreuen und transparenten
Gesetzentwurfes und Gesetzgebungsverfahrens.

Ein letzter, der wirtschaftliche Aspekt: Viele Millionen Euro von
privaten und öffentlichen Geldgebern wären für die Geburtenkontrolle
von Hunden verschleudert. Es ist eine auf langjähriger und in
mehreren Ländern gesammelten Erfahrung basierenden Tatsache, dass
jedes Geschäftsmodell in Zusammenhang mit Streunertieren zu Leiden in
Tierheimen führt und zu Betrug und Veruntreuung von Geldern.

Rumänien braucht dringend Rechtssicherheit und ein Gesetz, um
einerseits die Situation der Straßenhunde im humanen Sinne zu regeln
und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Doch ein
solches Gesetz muss zu Ende gedacht und ausgewogen sein. Der
vorliegende Gesetzentwurf darf daher im Interesse der Tiere und der
rumänischen und europäischen Bürgerinnen und Bürger am Dienstag nicht
das Plenum im rumänischen Parlament passieren.

FAKTEN

Der Gesetzgebungsvorgang PL 912

Am Mittwoch, den 2. März 2011, wurde eine
Gesetzesänderungsvorlage zum Rumänischen Streunerhundegesetz
(Änderung PL 912) im Ausschuss für Innere Angelegenheiten des
nationalen Parlaments erörtert. Gemäß diesem Gesetz basierte der
Umgang mit Streunertieren auf dem Prinzip der Geburtenkontrolle, der
'Fangen, Kastrieren, Wieder aussetzen' Methode. Ein Fachausschuss hat
eine grundlegende Änderung dieses Prinzips vorgelegt. Der Ausschuss
hat danach beschlossen, dass "...nach 14 Tagen die Hunde entweder
getötet oder kastriert werden, je nach Entscheidung des jeweiligen
Vertreters der Kommune". Dieser Änderungstext PL 912, vor einiger
Zeit vorgeschlagen vom Präfekt der Stadt Bukarest, wurde als
Kompetenzanmaßung als nicht zulässig bewertet, dennoch wurde dieser
Text vom Innenausschuss am Dienstag angenommen.

Tötung gesunder Hunde und Euthanasie

Für die Massentötung gesunder Hunde wird häufig der Begriff
"Euthanasie" verwendet. Doch der Begriff Euthanasie bedeutet in
Europa das Vorliegen der Voraussetzung des Ergebnisses einer
veterinärmedizinischen Diagnose und der Vornahme durch einen
Tierarzt. Ein gesundes Tier zu töten ist keine Euthanasie sondern
eine Tötung. Die weit überwiegende Mehrheit der Europäischen
Bürgerinnen und Bürger akzeptiert das Töten von Streunertieren nicht
mehr.

Fangen, Kastrieren, Wieder aussetzen (CNR-catch, neuter, release)

Diese Methode, auch als Geburtenkontrolle bezeichnet (Animal Birth
Control) bedeutet, die Tiere zu fangen, zu einem höchst erreichbaren
Prozentsatz zu kastrieren oder sterilisieren, und kontrolliert wieder
an ihrem angestammten Platz auszusetzen, dies mehrfach vorgenommen
von Tierschutzorganisationen gemeinsam mit der örtlichen
Tierärzteschaft. Grund für die Nachhaltigkeit dieses Ansatzes ist die
Tatsache, dass in einem von einem Rudel besetzten Terrain keine neue
Generation nachwachsen kann aufgrund der begrenzten Ressourcen.
Ansonsten, wenn die Tiere entfernt werden - sei es durch Tötung oder
Verbringung in Tierheime - wird in dem Terrain in vier bis fünf
Jahren ein neues Rudel entstehen.

Die ethische Grundlage der Europäischen Tierschutzpolitik: Die
"Fünf Freiheiten" und der Grundsatz verantwortlicher Tierhaltung

Fünf Freiheiten: Freisein von Hunger und Durst, Freisein von
Unbehagen, Freisein von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten,
Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen, Freisein von Angst
und Leiden. Verantwortliche Haltung "...ist der Leitspruch der
Eigentümer von Heimtieren in diesem Jahrhundert. Er umfasst die
Verhinderung von Grausamkeit und Unbehagen, Wahrung der Würde der
Tiere, Gesundheitsvorsorge, gesunde Ernährung und Unterkunft und die
Berücksichtigung des Wohlergehens der Tiere. Er schließt ebenfalls
ein die Verhinderung der Beeinträchtigung anderer Tiere und
Menschen". (Saunders Comprehensive Veterinary Dictionary, 3 ed. ©
2007 Elsevier, Inc. All rights reserved) Übers. M. Wartenberg

Artikel 13 Vertrag Über die Arbeitsweise der Europäischen Union

"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den
Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung,
technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die
Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als
fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei
die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der
Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle
Traditionen und das regionale Erbe."

Artikel 3.3 Vertrag der Europäischen Union

"Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die
nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen
Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Masse
wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung
und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz
und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den
wissenschaftlichen und technischen Fortschritt."



Für Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Dr. Marlene Wartenberg
Director European Policy Office
Tel.: 0032 - 476 89 38 21
Email: marlene.wartenberg@vier-pfoten.eu


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