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EU-Aktionsplan für kleine und mittlere Unternehmen / Zwischenbilanz des Small Business Act zeigt Handlungsbedarf

Geschrieben am 23-02-2011

Brüssel / Berlin (ots) - Mit einem umfassenden Aktionsplan will
die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besser
unterstützen. Mit ihrem am Mittwoch in Brüssel vorgestellten
Maßnahmenpaket zieht die Kommission die Konsequenzen aus einer
Zwischenbilanz des seit 2008 bestehenden "Small Business Act", des
ersten umfassenden politischen Rahmens der EU und ihrer
Mitgliedstaaten für die KMU.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige
Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani sagte dazu in Brüssel: "99
Prozent aller Unternehmen sind KMU. Sie beschäftigen über 90
Millionen Menschen in Europa. Als die treibende Kraft unserer
Wirtschaft müssen wir die KMU stark, wettbewerbsfähig und innovativ
halten. Die Mitgliedstaaten müssen rasch handeln, damit eine
vollständige Umsetzung des Small Business Act gewährleistet ist."

Zwischen 2008 und 2010 setzte die EU-Kommission mit den
Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen um, mit denen der
Verwaltungsaufwand verringert und der Zugang von KMU zu Kapital sowie
neuen Märkten unterstützt wurde. So wurden in Deutschland im Rahmen
des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes 23 Maßnahmen
beschlossen, um den Verwaltungsaufwand für KMU zu senken. Zur
Förderung des Unternehmergeistes hat Deutschland viele Initiativen
gestartet, darunter die Aktion "Unternehmergeist in die Schulen", die
"Gründerwoche Deutschland" und der Hochschulwettbewerb "Die
Gründerhochschule". Zur Förderung der Energieeffizienz hat
Deutschland den "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" geschaffen, der
bis zu 80 Prozent der Kosten für eine professionelle
Energieeffizienzberatung finanziert und zinsgünstige Kredite für
Energiesparmaßnahmen bereit stellt. Auch in anderen EU-Ländern gibt
es zahlreiche Initiativen.

Dies reicht nach Überzeugung der Kommission allerdings nicht aus.
Sie schlug daher weitere Schritte vor: So etwa einen vereinfachten
Zugang zu Krediten, Kreditbürgschaften und Wagniskapital. Zudem
wirbt die Kommission für eine gemeinsame konsolidierte
Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, eine neue
Mehrwertsteuerstrategie und eine Überarbeitung des europäischen
Normungswesens.

Ein "KMU Test" könnte bei Gesetzen auf nationaler Ebene dafür
sorgen, dass die Folgen für kleine und mittlere Firmen berücksichtigt
werden, um sie vor unnötig hohem Aufwand zu schützen. Die Kommission
wird selbst KMU etwa durch einfachere Rechnungslegungsstandards für
GmbHs entlasten. Sie wird unter anderem zudem Vorschläge für ein
europäisches Vertragsrecht vorlegen, mit dem KMU leichter und
rechtssicher in der ganzen EU aktiv sein können.



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Tel.: 030 - 2280-2250
Katrin Abele (katrin.abele@ec.europa.eu)

Unter den Linden 78 - 10117 Berlin


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