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Greenpeace veröffentlicht Gesetzentwurf für CO2-Speicherung / Analyse zeigt: Länderaustiegsregelung nicht rechtsverbindlich

Geschrieben am 20-02-2011

Hamburg (ots) - 20. 2. 2011 - Greenpeace veröffentlicht heute den
bislang unter Verschluss gehaltenen Gesetzentwurf zur Endlagerung von
Kohlendioxid. Er kann ab sofort auf der Internetseite der
Umweltschutzorganisation heruntergeladen werden. Der neue Entwurf von
Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) beinhaltet eine Sonderregel, die
es Ländern ermöglichen soll, einzelne Regionen von der
CO2-Endlagerung auszuschließen. Um die Formulierung wurde monatelang
gerungen. Das Ministerium wertet den Entwurf als Durchbruch. Nach der
Analyse von Greenpeace besteht für den Ausschluss der CO2-Verpressung
in einzelnen Bundesländern jedoch keine Rechtssicherheit. Greenpeace
fordert Umweltminister Norbert Röttgen auf, den Gesetzentwurf
zurückzuziehen und ein Kohleausstiegsgesetz auf den Weg zu bringen.

"Der neue Gesetzentwurf von Minister Röttgen ist ein fauler
Kompromiss, der den Bürgern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen
nicht hilft, CO2-Endlagerung vor ihrer Haustür zu verhindern.
Gleichzeitig werden die Menschen in Brandenburg zu Versuchskaninchen
gemacht." erklärt Greenpeace Klimaexperte Karsten Smid. Der
Gesetzentwurf macht dort den Weg für die erste Anlage zur
CO2-Verpressung frei. In Beeskow und Neutrebbin plant Vattenfall, CO2
aus einer Versuchsanlage in Jänschwalde zu verpressen. "Die Methode
Röttgen heißt: Erst vollendete Tatsachen schaffen und dann mit viel
öffentlichem Getöse mit den Bürgern in einen Scheindialog treten. Das
ist unglaubwürdig und durchschaubar."

In dem 90-seitigen Gesetzentwurf sind einzelne Passagen, die einen
Länderausstieg regeln, rot markiert. Darin heißt es in Paragraf 2
Absatz 5: "Die Länder können durch Landesgesetz die Gebiete
bestimmen, in denen die Erprobung und Demonstration der dauerhaften
Speicherung zulässig ist." Für die Verabschiedung eines
entsprechenden Landesgesetzes, das die CO2-Endlagerung untersagt,
bleibt den Ländern drei Jahre Zeit. Die Formulierungen im
Gesetzentwurf schließen damit keineswegs eine CO2-Endlagerung in den
Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und David McAllister
(CDU) lösen damit ihren Bürgern gegebene Versprechungen nicht ein.

Ein Kohleausstiegsgesetz muss den Ausstieg aus der
Kohleverstromung regeln

Greenpeace fordert Umweltminister Röttgen auf, statt eines
Gesetzes zur CO2-Endlagerung den Ausstieg aus der klimaschädlichen
Kohleverstromung in einem Kohleausstiegsgesetz vorzuschreiben. Hierin
muss ein exakter Zeitplan für einen Ausstieg aus der klimaschädlichen
Kohleverstromung bis 2040 enthalten sein.

Greenpeace hält die Risiken der CCS-Technik für unkalkulierbar. So
ist die Haftung der Industrie bei möglichen Leckagen derzeit auf 30
Jahre beschränkt. Die Langzeitsicherheit über 10.000 Jahre ist nicht
gewährleistet. Zudem muss eine unabhängige Stelle für die Umsetzung
des Gesetzes zuständig sein. Bislang soll dies die Bundesanstalt für
Geowissenschaften übernehmen. Die als industrienah geltende Behörde
hatte Informationen zu möglichen CO2-Endlagern unter Verschluss
gehalten. Greenpeace hatte die Daten der Bundesanstalt am vergangenen
Sonntag veröffentlicht.

Achtung Reaktionen: Rückfragen bitte an Karsten Smid unter Tel.
0171-8780 821 oder Pressesprecher Patric Salize 0171-8780 828. Den
Gesetzentwurf zur CO2-Endlagerung (Stand vom 14.02.2011) finden Sie
unter http://www.greenpeace.de/CO2Endlager


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