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Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit / Scheinselbständigkeit bekämpfen / Verdachtsunabhängige Prüfungen der FKS durchführen

Geschrieben am 18-02-2011

Berlin (ots) -

- Öffentlichen Auftraggeber stärker in die Pflicht nehmen
- Rolle der Justiz stärken

"In der heutigen Situation helfen weitere Verschärfungen der
gesetzlichen Sanktionen gegen Gesetzesverstöße nicht weiter. Vielmehr
müssen der Vollzug der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur
Schwarzarbeitsbekämpfung und eine Erhöhung der abschreckenden Wirkung
dieser Sanktionen bzw. ein Abbau der bestehenden Vollzugsdefizite in
den Mittelpunkt der politischen Diskussion gerückt werden." Diese
Auffassung vertreten die Vorsitzenden der drei Tarifvertragsparteien
der Bauwirtschaft, Herbert Bodner, Präsident des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sowie Klaus Wiesehügel,
Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt, in einem gemeinsamen
Positionspapier, auf das sie sich anlässlich ihres Spitzengesprächs
am heutigen Tag verständigten.

Um die rasant zunehmende Scheinselbstständigkeit in den Griff zu
bekommen, schlagen die Tarifvertragsparteien vor, die
sozialversicherungsrechtlichen Unterschiede zwischen Arbeitnehmern
und Einmannbetrieben zu verringern sowie ein obligatorisches
Statusfeststellungsverfahren einzuführen. "Gefördert wird die
Scheinselbstständigkeit auch durch die Novellierung der
Handwerksordnung und den damit verbundenen Wegfall der Meisterpflicht
in mehreren Zweigen des Baugewerbes", so Dr. Loewenstein.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) muss angesichts
gewachsener Aufgaben personell deutlich besser ausgestattet werden.
"Darüber hinaus fordern wir die FKS auf, zukünftig stärker
verdachtsunabhängige Kontrollen unterschiedslos und unabhängig von
der Größe auf gewerblichen, öffentlichen und privaten Baustellen
durchzuführen. Eine ausschließliche Orientierung an der zu
erwartenden Schadenssumme pro Kontrolle geht fehl." So der
Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel.
Darüber hinaus müssen die Kompetenzen der FKS gestärkt und
ausgeweitet werden.

"Die öffentlichen Auftraggeber müssen verpflichtet werden, bei der
Vergabe und der Durchführung von Bauvorhaben für die Einhaltung der
Mindestlöhne und der sonstigen zwingenden Arbeitsbedingungen zu
sorgen. Die Hauptunternehmerhaftung darf nicht auf private
Auftraggeber beschränkt sein," ergänzte Bodner den Katalog der
Vorschläge. Zudem könne die konsequente Bindung von Vergaben der
öffentlichen Hand an den Einsatz präqualifizierter Unternehmen dazu
einen wichtigen Beitrag leisten.

Um die Verstöße im Bereich illegaler Beschäftigung effizienter
ahnden zu können, appellieren die Tarifpartner an die Länder,
verstärkt Sonderdezernate für den Bereich der illegalen Beschäftigung
und Schwarzarbeit in den Wirtschaftsabteilungen der
Staatsanwaltschaften einzurichten. Darüber hinaus sollte die Bildung
von bezirksübergreifend zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften
für den Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit
ernsthaft erwogen werden. Des Weiteren könnten die Länder mit einer
Aufstockung der Kapazitäten von Staatsanwaltschaften und Gerichten,
insbesondere der Wirtschaftsstrafkammern, einen wichtigen Beitrag zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung leisten. Zur
Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ist es auch notwendig, dass sich
Behörden, wie z.B. Finanzämter, Gewerbeaufsichtsämter und
Sozialversicherungen besser untereinander abstimmen.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit seien ein
gesellschaftliches Problem, das das Gemeinwesen nachhaltig
beeinträchtige. Sie führten nämlich nicht nur zu Einnahmeausfällen
des Staates und der Sozialkassen, sondern auch zur schleichenden
Erosion des Rechtsbewusstseins. Zulasten der Solidargemeinschaft
würden rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere steuer- und
sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen, zum eigenen
wirtschaftlichen Vorteil missachtet und in betrügerischer Absicht
unterlaufen. Die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen
gefährdeten gleichermaßen den ehrlich agierenden Unternehmer wie den
solidarisch handelnden Bürger, die Konkurrenzfähigkeit inländischer
Betriebe wie die Arbeitsplätze heimischer Arbeitnehmer und nicht
zuletzt die tarifpolitische Handlungsfähigkeit der Sozialpartner.
"Der Staat - auf Bundes- wie auf Länderebene - sollte daher alles ihm
zu Gebote stehende tun, um die Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung zu bekämpfen!" appellieren die drei Spitzen der
Bauwirtschaftsverbände und der Gewerkschaft an die politisch
Verantwortlichen.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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