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Städte- und Gemeindebund zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens Hartz-IV - Chance für Kompromiss und Entlastung der Kommunen nutzen

Geschrieben am 11-02-2011

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die
Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens zur Hartz-IV-Reform. "Es ist
gut, dass jetzt zügig weiterverhandelt wird. Wir sehen eine große
Chance für einen schnellen Kompromiss und für eine deutliche
Entlastung der Kommunen", sagte der Hauptgeschäftsführer des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in
Berlin.

Die Politik hat damit ein wichtiges Signal an die über 6,5
Millionen Leistungsbezieher, die auf den höheren Regelsatz warten und
an die ca. 2,5 Millionen Kinder, die sich auf das Teilhabepaket
eingestellt haben, gesendet.

Landsberg forderte, das Angebot aus dem Vermittlungsausschuss,
dass der Bund die Grundsicherung im Alter übernimmt, jetzt
umzusetzen. Die Grundsicherung im Alter (zurzeit 3,9 Millionen Euro
pro Jahr) sei keine kommunale Aufgabe und führe zu immer größeren
Belastungen der Städte und Gemeinden.

"Die notwendige Entlastung dürfe aber nicht sachfremd mit der
Kostenerstattung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket
verknüpft werden", erläuterte Landsberg. Die Kommunen seien bereit,
das Bildungs- und Teilhabepaket umzusetzen. Dazu seien sie besser
geeignet als die Jobcenter, deren Hauptaufgabe darin bestehe,
Erwerbslose in Arbeit zu bringen. "Wir erwarten allerdings eine
vollständige, dauerhafte und direkte Kostenerstattung einschließlich
der Verwaltungskosten durch den Bund. Gegebenenfalls könne die
Erstattung auch pauschal erfolgen", führte Landsberg aus. Wichtig sei
allerdings, eine Revisionsklausel vorzusehen, um auf steigende Kosten
gegebenenfalls reagieren zu können. Die Städte und Gemeinden könnten
zusätzliche Aufgaben nur übernehmen, wenn diese voll finanziert
seien.

Auch eine Verrechnung mit den Kosten der Unterkunft hält der DStGB
für wenig geeignet. Es ist ein Gebot der politischen Transparenz klar
zu trennen und neue Aufgaben auch mit neuen zusätzlichen
Finanz-mitteln auszustatten.

"Wir drängen jetzt auf eine schnelle Lösung, die den Anforderungen
des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und die Kommunen
entlastet. Die Kompromissfindung sollte nicht mit einer Vielzahl
neuer anderer politischer Fragen verbunden werden", sagte Landsberg
abschließend.



Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
0172-2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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