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Nach Scheitern der Hartz-IV-Verhandlungen Bescheide der Jobcenter bleiben gültig

Geschrieben am 09-02-2011

Nürnberg (ots) - Nach dem vorläufigen Scheitern der Verhandlungen
zu den Regelsätzen für Hartz-IV Bezieher besteht bei vielen
betroffenen Menschen Verwirrung darüber, wie es nun weitergeht. Diese
Verwirrung wird dadurch verstärkt, dass öffentlich gefordert wird,
die Regelsätze auch ohne ein Gesetz zu erhöhen. Ebenso wird dazu
aufgerufen, gegen die Bescheide der Jobcenter Widerspruch einzulegen.
Beide Forderungen sind Unsinn.

"Die Regelsätze können vor einer abschließenden Entscheidung des
Gesetzgebers nicht erhöht werden", sagt Heinrich Alt, Vorstand
Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA). "Ich verstehe den
Unmut der Betroffenen. Die Entscheidung über den Erhöhungsbetrag, der
in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses nach wie vor
umstritten ist, treffen aber nicht die ausführende Verwaltung und
nicht die Sozialgerichte, sondern der Gesetzgeber."

Alt ruft auch dazu auf, von Widersprüchen abzusehen: "Jetzt gegen
die Bescheide der Jobcenter Widerspruch einzulegen, ist unnötig und
entbehrt jeglicher Grundlage. Eine Flut an Widersprüchen wird unsere
Arbeit in den Jobcentern erheblich beeinträchtigen. Wertvolle Zeit
für die Unterstützung von Menschen, die auf der Suche nach Ausbildung
oder Arbeit sind, geht verloren. Das kann nicht im Interesse der
Gemeinschaft sein und schadet letztendlich nur unseren Kunden."

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung zu
den Regelsätzen festgelegt, dass das Gesetz rückwirkend zum
Jahresbeginn in Kraft treten muss, sollte es erst nach Jahresbeginn
erlassen werden. Dass dies auch geschehen wird, haben sowohl das
Arbeitsministerium als auch die BA mehrfach betont.
Leistungsempfängern entstehen keine Nachteile. Die aktuellen
Bescheide basieren auf geltendem Recht und sind rechtmäßig. Die BA
hat den Jobcentern empfohlen, entsprechende Widersprüche umgehend
abzulehnen. Die BA rät weiterhin, die gesetzlichen Neuregelungen
abzuwarten. Leistungsberechtigte erhalten nach Inkrafttreten eines
Gesetzes automatisch neue Leistungsbescheide.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.



Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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