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(Korrektur: Hahn Rechtsanwälte informieren: TMW Immobilien Weltfonds setzt Rücknahme von Anteilen bis 8.02.2012 aus)

Geschrieben am 26-01-2011

Hamburg (ots) -

Bitte beachten Sie die Änderung im letzten Satz des zweiten
Absatzes.

Es folgt die korrigierte Meldung:

Der TMW Immobilien Welthandel (TMW) nimmt weiterhin keine Anteile
zurück und bleibt voraussichtlich bis zum 8. Februar 2012
geschlossen. Investierte Anleger können ihre Anteile nur mit
deutlichen Verlusten über den Zweitmarkt verkaufen. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) empfiehlt betroffenen Anlegern, bei
Falschberatung etwaige Schadensersatzansprüche gegen die
anlageberatende Bank fachanwaltlich prüfen zu lassen. So ist auch auf
negative Artikel aus der Wirtschaftspresse hinzuweisen. In der Regel
ist dem Anleger die zu erwartende Rückvergütung aus dem
Ausgabeaufschlag und den Verwaltungsgebühren verheimlicht worden. In
Einzelfällen kann auch eine spätere, nicht vertretbare
Halteempfehlung zu einem Schadensersatzanspruch führen. Hrp hatte
bereits in Zusammenhang mit dem offenen Immobilienfonds "Morgan
Stanley P2 Value" im Januar 2010 eine erste Pilotklage gegen eine
Bank beim Landgericht Berlin eingereicht. Die Kanzlei vertritt
zahlreiche geschädigte Anleger bei offenen Immobilienfonds, bei denen
die Rücknahme von Anteilen der Fonds ausgesetzt wurde, deren
Fondsvermögen abgewertet worden ist oder die mit deutlichen Verlusten
bereits abgewickelt werden.

Der TMW Immobilien Welthandel (ISIN: DE000A0DJ328) gehört mit
einem Volumen von 761,354 Millionen Euro (Stand per 30. September
2010) zu den kleineren offenen Immobilienfonds in Deutschland. Er
wurde erst zum 1. Juni 2005 aufgelegt. An dem Fonds haben laut
Jahresbericht per 30. September 2010 zu 47,7 Prozent Dachfonds, zu
18,8 Prozent insbesondere Family Offices sowie institutionelle
Anleger und nur zu 12,3 Prozent Privatanleger Anteile erworben. Am
20. Januar 2011 hat die Fondsgeschäftsführung im Rahmen einer
Vertriebsinformation mitgeteilt, dass die Rücknahme von Anteilen des
TMW bis zur Veräußerung der Vermögensgegenstände zu angemessenen
Bedingungen, längstens jedoch bis zu einem weiteren Jahr eingestellt
bleibt. Aktuell werden die Fondsanteile nur noch auf dem Zweitmarkt
zu einem Kurs von 35,20 Euro (Börse Hamburg, 26.01.2011) pro Anteil
gehandelt. Der Rücknahmepreis des Fonds betrug 48,10 Euro pro Anteil.
Eine Rückgabe der Anteile ist zurzeit aber nicht möglich. Damit
werden die investierten Anleger nach Auffassung von hrp in jedem Fall
einen Verlust erleiden.

"An dem TMW Immobilien Weltfonds haben sich nach meiner Schätzung
etwa 8.000 Privatanleger mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 90
Millionen Euro beteiligt", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Peter
Hahn. "Häufig ist unerfahrenen Privatanlegern Anteile an offenen
Immobilienfonds wie Festgeld verkauft worden. Wir gehen davon aus,
dass sich zahlreiche Banken und Sparkassen bei Schäden von Anlegern
beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds zukünftig
vergleichen werden. Wichtig ist aber, dass die
Schadensersatzansprüche der Anleger nicht vorher verjähren."

Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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