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Barthle/Brackmann: Einheit vollenden bedeutet Rechtsfrieden herstellen

Geschrieben am 08-10-2010

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung den
Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Zweiten
Flächenerwerbsänderungsgesetz beraten. Dazu erklären der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert
Barthle und der zuständige Berichterstatter Norbert Brackmann:

"Es war und ist ein zentrales Anliegen der Unionsfraktion, eine
sachgerechte Regelung der Wiedergutmachung für die Alteigentümer zu
finden, deren landwirtschaftliche Flächen in der sowjetischen
Besatzungszone enteignet wurden und mit dem Unrecht des SED-Regimes
weiter bestanden.

Die deutsche Einheit jährt sich dieses Jahr zum 20. Mal und es ist
für die Union nicht hinnehmbar, wenn Alteigentümer die Lasten aus der
erheblich verzögerten Bearbeitung der Entschädigungs- und
Ausgleichsbescheide der Landesbehörden aufgebürdet bekommen. Denn
nicht alle ostdeutschen Länder erlassen zeitnah bestandskräftige
Bescheide über die Aus¬gleichsleis¬tungen. Das wirkt sich erheblich
zum Nachteil der Alteigentümer aus, die von der ordnungsgemäßen und
zügigen Bearbeitung durch die Länderbehörden abhängig sind. Sie
müssen zusehen wie ihre Vermögensansprüche schrumpfen.

Diese Gerechtigkeitslücke wird nun von der Union gemeinsam mit dem
Koalitionspartner geschlossen. Mit dem Gesetz werden die
Erwerbsmöglichkeiten für Alteigen¬tümer ent-sprechend dem
ursprünglichen Wieder¬gutmachungsgedanken der Regelung verbessert.
Wir führen die die sog. Stichtagslösung 1. Januar 2004 ein. Fiktiv
werden die noch ausstehenden Bescheide so behandelt, als seien sie
vor dem 1. Januar 2004 erteilt worden, damit den
Grundstückspreissteigerungen seit 2004 entgegengetreten werden kann.
Mit der SPD war eine solche Lösung in der letzten Legislaturperiode
nicht durchsetzbar. Daher musste damals auf eine Regelung verzichtet
werden. Es ist ein großer Erfolg der christlich-liberalen Koalition,
dass jetzt eine tragfähige Lösung für die Alteigentümer gefunden
wurde. Wir streben im Interesse der Betroffenen eine rasche
parlamentarische Verabschiedung des Gesetzentwurfs an."

Hintergrund:

Alteigentümer aus der Enteignung in der sowjetischen
Besatzungszone haben als Ausgleichsleistungen einen Anspruch auf
einen begünstigten Erwerb von landwirtschaftli-chen Flächen. Dafür
ist im Einzelfall ein rechtsfähiger Bescheid des zuständigen Landes
notwendig. Leider verzögern sich diese Bescheide bei einigen Ländern
erheblich, was zu Lasten der Alteigentümer geht.

Denn seit 2004 sind Preissteigerungen von annähernd 100 Prozent
für die landwirtschaftlichen Flächen, die durch die bundeseigene
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) privatisiert werden
sollen, zu verzeichnen. Da betroffene Alteigentümer erst nach dem
Vorliegen eines bestandskräftigen Bescheides die Möglichkeit der
Ausgleichsleistung nutzen können, führen die von den Ländern zu
verantwortenden Verzögerungen in der Praxis dazu, dass Alteigentümer
durch Zeitablauf immer weniger Flächen erwerben können. Diese nicht
von den Alteigentümern zu verantwortende Benachteiligung wird mit dem
Gesetzentwurf aufgehoben. Der ursprüngliche Rechtzustand wird wieder
hergestellt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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