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"Report Mainz": Ex-Bundesverfassungsrichter kritisiert Zulagen an Abgeordnete / Prof. Hans-Joachim Jentsch: Bundestag und Landtage setzen sich über Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinweg

Geschrieben am 28-09-2010

Mainz (ots) - Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof.
Hans-Joachim Jentsch kritisiert, dass sich der Bundestag und die
meisten Landtage über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
Fraktionszulagen hinwegsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in
seinem Urteil vom 21. Juli 2000 (Az. 2 BvH 3/91) am Beispiel von
Thüringen Zulagen aus Steuermitteln an Funktionsträger, wie
stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Ausschussvorsitzende, für
verfassungswidrig erklärt, weil sie "gegen die Freiheit des Mandats
und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten" verstoßen.
Prof. Hans-Joachim Jentsch hatte das Urteil vor zehn Jahren als
Bundesverfassungsrichter im Zweiten Senat mit erarbeitet.

Im Interview mit "Report Mainz" (heute auf www.reportmainz.de)
betonte Jentsch, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem
Jahr 2000 gelte auch für den Bundestag und die anderen Landtage:
"Denn hier ist ein Grundsatz unseres parlamentarisch-demokratischen
Systems, der im Grundgesetz angelegt ist, zum Ausdruck gekommen, und
der gilt für den Parlamentarismus in ganz Deutschland auf allen
Ebenen." Dennoch werden im Bundestag und in den meisten Landtagen
weiterhin Funktionszulagen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende
und Arbeitskreisleiter gezahlt.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Jentsch kritisiert gegenüber
"Report Mainz" den Umgang der Parlamente mit dem Urteil: "Das ist
nicht besonders gerichtsfreundlich. Und das entspricht auch nicht dem
Umgang von Verfassungsorganen untereinander. Das
Bundesverfassungsgericht hat seine Aufgabe wahrgenommen, um die
Regelung des Grundgesetzes auszulegen. Wenn Parlamente dann kommen
und sagen: 'Solange wir noch nicht konkret verurteilt worden sind,
halten wir uns nicht dran', ist das eigentlich ein Verfahren, das
einem rechtsstaatlichen Umgang nicht besonders nahe kommt."

Bundesverfassungsrichter a. D. Jentsch betonte, das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 sei bindend für
Abgeordnete im Bundestag und in den Landesparlamenten: "Ich denke,
dass man die Aussage, dass hier noch etwas ungeklärt ist in Bezug auf
ein Land, so nicht hinnehmen kann. Richtig ist, dass außer Thüringen
noch kein Land verurteilt worden ist." Wenn nun Abgeordnete gegen
eine mit dem Urteil von 2000 nicht in Einklang stehende Zulagenpraxis
vor das Bundes- oder das Landesverfassungsgericht gingen, bedürfe es
laut Jentsch "keiner großen Prognosekraft vorauszusagen, dass sie
damit Erfolg haben würden".

Auslöser der öffentlichen Diskussion um Zulagen an Funktionsträger
in den Landtagsfraktionen in Deutschland war ein Bericht des
ARD-Politikmagazins "Report Mainz" am Montag, 20. September 2010, im
Ersten. Nach Recherchen von "Report Mainz" kassieren Bundestags- und
Landtagsabgeordnete bundesweit Millionen Euro Steuergeld durch
verdeckte Zulagen zusätzlich zu ihren Diäten. Danach geben allein die
Fraktionen in den Parlamenten der Flächenländer jährlich rund 4,5
Mio. Euro für Zulagen an Funktionsträger wie stellvertretende
Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiter aus. Die Länder mit den
höchsten jährlichen Ausgaben für Zulagen sind Bayern (940.000 EUR),
NRW (880.000 EUR), Niedersachsen (570.000 EUR), Baden-Württemberg
(510.000 EUR), Rheinland-Pfalz (450.000 EUR) und Sachsen-Anhalt
(310.000 EUR). Darin sind die verfassungskonformen Zulagen für
Fraktionsvorsitzende nicht enthalten.

Die Fraktionen verteidigen die Funktionszulagen vielfach mit dem
Argument, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und
Arbeitskreisleiter leisteten aufgrund ihrer Funktionen Mehrarbeit,
die auch entsprechend vergütet werden müsse. Dazu sagte Jentsch
gegenüber "Report Mainz": "Dies ist abgedeckt mit den Diäten, und
wenn die Diäten nicht ausreichen, um diese Tätigkeiten abzudecken,
dann sollten die Parlamentarier wirklich den Mut haben, dafür
einzutreten, dass ihre Diäten erhöht werden. Sie sind - wenn man die
Gehaltsstrukturen in unserem Lande nimmt - wahrlich nicht üppig bei
der Bedeutung ihrer Aufgaben, und da müssen sie ansetzen."

Eine ausführliche Fassung des Interviews mit dem früheren
Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch veröffentlicht das
ARD-Politikmagazin "Report Mainz" heute auf seiner Internetseite
www.reportmainz.de.

Zitate gegen Quellenangabe frei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.

Originaltext: SWR - Das Erste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75892
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75892.rss2


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