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LVZ: Wohlfahrtsverbände drohen bei politischer Berechnung der Hartz-IV-Sätze mit neuer Verfassungsklage / Linksfraktion strebt breites Oppositionsbündnis an

Geschrieben am 24-09-2010

Leipzig (ots) - Eine "korrekte Neuberechnung" der Hartz-IV-Sätze
auf Basis der Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht müsse, nach
Ansicht der Wohlfahrtsverbände, zu einer deutlichen Steigerung
führen. Der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich
Schneider, sagte gegenüber der "Leipziger Volkszeitung"
(Freitag-Ausgabe), alles unter 400 Euro "wäre mindestens erstaunlich,
wenn nicht kleingerechnet". Schneider reagierte mit dieser
Feststellung auch auf immer neue Hinweise aus dem Regierungslager,
dass es im Zuge der am Wochenende politisch von den
Koalitionsparteien zu verabschiedenden Neuberechnung der
Hartz-IV-Sätze unterm Strich zu keinen nennenswerten Erhöhungen der
Sätze sowohl für Kinder als auch für reguläre ALG-II-Bezieher kommen
werde.

Schneider warnte in diesem Zusammenhang vor einer "politisch
willkürlichen Entscheidung" der Koalition, die "im Ergebnis erneut zu
einem Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen" werde.
Derzeit liegt der volle Regelsatz für einen Hartz-IV-Empfänger bei
359 Euro im Monat.

Die Vorsitzende des Bundestags-Sozialausschusses, die
Links-Parlamentarierin Katja Kipping, kündigte gegenüber der Zeitung
an, "ein Oppositionsbündnis gegen Verfassungsbruch schmieden" zu
wollen. Die zuständige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen
(CDU) sei dem Parlament bisher trotz dutzendfacher Anfragen "nur mit
vagen Ausflüchten" begegnet. "Frau von der Leyen ist das
Bundesverfassungsgerichtsurteil bestenfalls gleichgültig. Die Rechte
des Parlaments sind ihr lästig. Als zuständige Ausschussvorsitzende
verlange ich, dass die fachlich zuständigen Abgeordneten vor der
Klüngelrunde im Kanzleramt über den Regelsatz und die verwendeten
Berechnungsgrundlagen informiert werden." Es sei zu vermuten, dass
die Regierung bei der Neuberechnung der Regelsätze "zu tricksen
versucht", um den Regelsatz politisch herunterzurechnen. "Das
Existenzminimum kann aber nicht nach Kassenlage bestimmt werden. Wir
werden deshalb ein Oppositionsbündnis gegen Verfassungsbruch
schmieden", kündigte die Ausschuss-Vorsitzende Kipping an. "Ich bin
dafür, dass wir einen gemeinsamen Nenner finden und einen Regelsatz
ohne Rechentricksereien in Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung
stellen."

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0


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