Reisekosten sind Fahrtkosten (R 3, Verpflegungsmehraufwendungen (R 39), Übernachtungskosten (R 40) und Reisenebenkosten (R 40 a), wenn diese so gut wie ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte (Absatz 2) veranlasst sind.
Versteh ich so, dass das nur darauf zutrifft, wenn man sehr unregelmäßige Ausbildungsstätten hat. Hab ich zwar, aber nicht mehr als 80%.
Aber ich werde um mein Kindergeld kämpfen, hoffentlich bleibt die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer bestehen.
Schönen Gruß
Forum
Verfasst am: Do 10 Jan, 2008 23:17 Titel: Hi
Item87 Gast
Verfasst am: Mi 16 Apr, 2008 8:24 Titel:
Hallo, ich muss mich gerade auch um den Kindergeldkram kümmern!
Wie sieht es denn mit den Lerngruppen aus ich hatte jetzt gerade Zwischenprüfung und war des öfteren bei Freunden in Mühlheim weil wir eine Berufsfachschuleklasse sind mit einem Einzugsbereich von ca 50-60 km.
deshalb kommen alle von etwas weiter her.
Kann man die Lerngruppen in 2008 noch angeben?
Wenn ja wie viele kann ich angeben?
Was muss ich dafür vorweisen?
Wie sieht es mit der Versicherung für mein Auto aus?Das brauche ich zwingend für meine Fahren zur Berufsschule!
DAnke für ein paar hilfreiche Antworten
Naschiii73 Vice President
Raiffeisenbank 3. Lehrjahr
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 126 Wohnort: Mecklenburg Vorpommern
Verfasst am: Sa 07 Jun, 2008 15:57 Titel:
Hallo.
Auch ich beziehe noch mein Kindergeld, da ich mit allen mir zustehenden Abzügen unter den sogenannten Freibetrag von 7860 € komme, dazu zählen bei mir die Fahrtkosten(Da wir größtenteils Springer sind) und natürliche meine Miete, und somit falle ich unter diese Grenze, auch im 3. Lehrjahr wird dies so sein.
Mit freundlichem Gruß
Naschiii
mouth Director
Dabei seit: Feb 2007 Beiträge: 167
Verfasst am: Sa 07 Jun, 2008 16:31 Titel:
miete kann man nicht geltend machen!!!
Naschiii73 Vice President
Raiffeisenbank 3. Lehrjahr
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 126 Wohnort: Mecklenburg Vorpommern
Verfasst am: Sa 07 Jun, 2008 16:37 Titel:
Also ich konnte das, zumindest steht es bei der Berechnung mitbei.
Habe ja aufgrund meiner Einkommensverhältnisse "Werbungskosten", und dazu zählt nunmal auch meine Miete (Nebenwohnsitz)
Fabes84 Associate
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 31
Verfasst am: Mo 09 Jun, 2008 0:33 Titel:
Das ist dann wohl auch der Knackpunkt, wenn man für die Ausbildung extra eine Wohnung anmieten muss( weil die Ausbildung ganz woanders stattfindet bspw.), kann man diese wohl geltend machen, ist allerdings nur eine Vermutung
Naschiii73 Vice President
Raiffeisenbank 3. Lehrjahr
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 126 Wohnort: Mecklenburg Vorpommern
Verfasst am: Mo 09 Jun, 2008 8:08 Titel:
Hab mich nochmal belesen, also in dem Falle gilt die Wohnung nicht, nur für Beantragung von BAB (+Fahrtkosten), beim Kindergeld verhält es sich wirklich so, da wir keine Steuern zahlen, unter der Freibemessungsgrenze liegen, und dazu noch unter 25 sind, der Großteil, haben wir Anspruch auf Kindergeld, ich zumindest bis ich fertig bin mit 22
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