ich (1. Lehrjahr bei der Sparkasse) hab mal eine Frage, und zwar bin ich mit einer Beurteilung die mir nach der Arbeit von einer Filiale gegeben wurde nicht einverstanden.
Nun habe ich meine Personal-Chefin gefragt ob ich diese unterschreiben muss. Sie sagte mir, die Unterschrift heiße ledeglich man habe die Beurteilung zur Kenntnis genommen.
Kann ich irgendwie Einspruch gegen die Beurteilung erheben? Oder Sie komplett ablehnen?
Oder habe ich gar keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun?
Naja die Meinung von denen wirst du nicht ändern können.
Aber zumindest auf unseren Beurteilungsbögen ist auch Platz für ne Stellungnahme des Azubis.
Ansonsten viellleicht mal an die JAV oder so wenden, falls ihr eine habt
hanni Gast
Verfasst am: Fr 28 März, 2008 15:49 Titel:
ich hab dassselbe problem. ich bin auch nicht richtig beurteilt worden. meine ordnung am arbeitsplatz sei nicht ok und die ausdauer wenn ich was mache sei nicht ausreichend. dabei gebe ich mir so eine mühe und bin meiner meinung nach immer ausdauernd. manchmal dauert auch etwsa länger aber ich versuch immer alles zu erledigen. werde jetzt auch einspruch dagegen einlegen. wollte jetzt mit meiner ausbilderin mal drüber reden.
sagt mal, seid ihr alle zufrieden mit eurem ausbildungsplatz bei der sparkasse? ist alles so wie ihr euch das vorgestellt habt? ich hab mir einiges anders vorgestellt, z.b. meine kollegen in der kleinen filiale wo ich arbeite, die könnten ruhig etwas freundlicher sein. schließlich lerne ich noch und hab nicht immer alles direkt begriffen.
würdet ihr noch mal zur sparkasse gehen oder lieber woanders hin?
Gast
Verfasst am: Fr 28 März, 2008 16:35 Titel:
das mit der JAV ist noch ne gute idee...
danke!
ansonsten bin ich eigentlich recht zufrieden mit der sparkasse, habe sonst auch gute beurteilungen bekommen, nur in dieser einen Filiale komm ich nicht mit den Mitarbeitern klar...und die anscheinend auch nicht mit mir.
breeze Director
Sparkasse 2. Lehrjahr
Dabei seit: Dec 2006 Beiträge: 186
Verfasst am: Fr 28 März, 2008 18:09 Titel:
Ich bin top zufrieden ;D
Meine Filliale im Moment ist echt ein Traum, aber leider wechsel ich ja auch irgendwann.
Es gibt immer Filialen wo man nicht unbedingt zufrieden ist.
Oder welche die prinzipiel keine Bestnoten bei einer Beurteilung vergeben, sowas gibts immer...
Vielleicht kennt eure JAV/ Ausbilderin/er ja das Problem sogar mit dieser einen Filiale.
Aber hey, Gott sei Dank gibts nicht nur eine Beurteilung oder?
vin Gast
Verfasst am: Fr 28 März, 2008 18:51 Titel:
klar, es gibt noch mehr beurteilungen, bin ja auch erst im 1. Lehrjahr,
aber mein problem ist das in der Beurteilung sachen stehen die schlichtweg nicht wahr sind!
Weiß einer wie es da mit der Rechtslage aussieht? kann ich die irgendwie nicht akzeptieren oder einspruch dagegen erheben?
Kuhlo Moderator
Landesbank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 834
Verfasst am: Fr 28 März, 2008 19:19 Titel:
Wir dürfen keine Rechtsberatung geben!
Aber wenn Dinge nachweislich unwahr sind kann man diese anfechten.
Kuhlo _________________ Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
Monchichi22 Analyst
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 2
Verfasst am: Sa 05 Apr, 2008 20:09 Titel: Beurteilung
Wenn ich eine Beurteilung nicht akzeptiert habe, muss ich eine Stellungnahme schreiben. Hat die einen bestimmten Aufbau? bzw was darf inhaltlich nicht drin stehen?
Forum
Verfasst am: Sa 05 Apr, 2008 20:09 Titel: Beurteilung
Kuhlo Moderator
Landesbank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 834
Verfasst am: Sa 05 Apr, 2008 20:13 Titel:
Dazu würde ich einen Anwalt befragen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Kompetente Antworten dazu werden wir hier leider nur schwerlich geben können.
Kuhlo _________________ Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
Zuletzt bearbeitet von Kuhlo am Sa 05 Apr, 2008 21:26, insgesamt einmal bearbeitet
Monchichi22 Analyst
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 2
Verfasst am: Sa 05 Apr, 2008 20:30 Titel:
Danke
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