Laptop wird zu 50 % als Arbeitsmittel anerkannt, sofern kein "PC-Fahrtenbuch" geführt wird. AfA natürlich über 3 Jahre pro rata temporis.
Zitat:
kann man dann 920euro pauschalbetrag abziehen und den laptop?
920 EUR pauschal oder nachweisbar höhere Werbungskosten
Forum
Verfasst am: Mo 26 Nov, 2007 23:37 Titel:
ReneFuchs Site Admin
Dabei seit: Jun 2004 Beiträge: 156 Wohnort: Zwickau
Verfasst am: Mi 26 Dez, 2007 23:15 Titel:
Also ich habe meinen Laptop auch bei der Steuer angesetzt und die haben ohne Nachweis 50 % angesetzt!
TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 2866 Wohnort: Frankenland
Verfasst am: Do 27 Dez, 2007 14:40 Titel:
@ Rene: Wieviel hat das Notebook gekostet? 700 Euros oder 1.500 Euros ???
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