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Rußfilter-Nachrüstung: Billigsysteme fallen bei behördlicher Nachprüfung durch

Geschrieben am 08-10-2007

Berlin (ots) - Zwei untersuchte Fabrikate erfüllen nicht die
gesetzlich vorgeschriebene Filterwirkung für gefährlichen Feinstaub -
Deutsche Umwelthilfe fordert von Verkehrs- und Umweltministerium die
sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse - DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch: Sofortiger Verkaufsstopp und Rückrufaktion für bereits
eingebaute ca. 50.000 Scheinfilter "zwingend notwendige Konsequenz"
zum Schutz von Verbraucher und Umwelt

Berlin, 8. Oktober 2007: Zwei der in den vergangenen Monaten in
die Kritik geratenen Billig-Partikelminderungssysteme für die
Nachrüstung von Diesel-Pkw sind nach Informationen der Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) nun auch bei der durch das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordneten stichprobenhaften
Wirksamkeitsüberprüfung durch Gutachter des TÜV Nord durchgefallen.
Der TÜV Nord hatte die Überprüfungen von zwei Einzelsystemen nach dem
staatlich festgelegten Prüfverfahren im Auftrag des KBA durchgeführt,
nachdem die DUH vor zwei Monaten von Autoherstellern und
Ersatzteilehändlern in Auftrag gegebene Vergleichstests von Marken-
und Billigfiltern veröffentlichte, die alle eine mangelhafte bis
katastrophal niedrige Filterwirkung bei den Billigfiltern ergeben
hatten. Die Ergebnisse der TÜV Nord-Nachprüfung liegen nach Kenntnis
der DUH den Behörden bereits seit Ende September vor.

"Das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium müssen die
Prüfergebnisse sofort der Öffentlichkeit zugänglich machen, dabei
Ross und Reiter nennen und den Filtern, die mangelhaft oder gar nicht
filtern mit sofortiger Wirkung die Allgemeine Betriebserlaubnis für
die getesteten und alle baugleichen Systeme entziehen. Der sofortige
Verkaufsstopp der durchgefallenen Pseudofilter kann nur ein erster
Schritt sein. Zwingend notwendige Konsequenz ist eine umfassende
Rückrufaktion für alle bereits eingebauten Nachrüstsysteme der
betroffenen Fabrikate", verlangte DUH-Bundesge¬schäfts¬führer Jürgen
Resch. Die DUH geht davon aus, dass ca. 50.000 Autofahrer identische
bzw. baugleiche Systeme wie die jetzt durchgefallenen eingebaut
haben.

"Das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt müssen
angesichts 800 Mio EUR Fördermittel für die Nachrüstung unabhängige
Funktionskontrollen bei der Zulassung von Partikelfiltern
grundsätzlich durchführen sowie die Abgasuntersuchungen um
Funktionstests der Partikelfilter ergänzen. Wer zukünftig mit
Scheinfiltern betrügen will, muss befürchten, erwischt zu werden. Um
die Städte wirksam vom Feinstaub zu befreien, muss der Autofahrer
darauf vertrauen können, dass die nachgerüsteten Filter ausreichend
funktionieren und gleichzeitig den Motor nicht schädigen. Ein
schnelles und konsequentes Handeln ist auch notwendig, um eine
Verunsicherung der nachrüstwilligen Halter von Diesel-Pkw zu
vermeiden", so Resch.

Die DUH hatte seit Anfang August mehrfach Ergebnisse von
Vergleichstests bekannt gemacht, die sämtlich zeigten, dass bestimmte
Billigfilter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfilterwirksamkeit
in realitätsnäheren Vergleichstests weit verfehlen. Die betroffenen
Filterhersteller waren daraufhin gerichtlich gegen die
Veröffentlichung der Ergebnisse vorgegangen. Die DUH hatte weiterhin
die Politik immer wieder davor gewarnt, dass der Verzicht auf
Kontrollen zu einem Markterfolg nichtwirksamer Scheinfilter führen
und so am Ende die Nachrüstung von Diesel-Pkw insgesamt
diskreditieren wird.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030
258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax:
030/258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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