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Mindestlöhne - Warnung des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V.vor den Auswirkungen

Geschrieben am 27-09-2007

Krefeld (ots) -

Mindestentgelte als Pflichtlohn und die Folgen:

Der Beschluss des Bundeskabinetts über die Einführung von
Mindestlöhnen ist erst der Anfang zu großen sozialpolitischen
Auseinandersetzungen über unser Wirtschaftssystem.

Das aktuelle politische Machtgefüge stellt einen Balanceakt auf
einem Drahtseil zwischen den Fixpunkten "zentral gelenkte
Marktwirtschaft im demokratischen Sozialismus" und "Freie
Marktwirtschaft" dar.

Wir halten es vor diesem Hintergrund für die Pflicht unseres
Arbeitgeberverbandes ar.di, vor den Auswirkungen einer gesetzlichen
Festlegung von Mindestlöhnen zu warnen.

Wir sehen folgende Auswirkungen:

1. Hunderttausende von Arbeitnehmern, die im Transportgewerbe
tätig sind, verlieren ihren Arbeitsplatz, wenn sie in Zukunft nur
einen einzigen Brief befördern. Denn der Tarifvertrag über
Mindestlöhne für Postzusteller legt fest, das die geschäftsmäßige
Beförderung eines einzigen Briefes unter 1000 Gramm die zwingende
Wirkung der Zahlung des Mindestlohnes von 9,80 Euro West und 9,00
Euro Ost an den angestellten Postzusteller auslöst. Dies gilt für
alle Dienstleister bis hin zum Einzelhandel.

Beispiele:

Der Arbeitgeber beauftragt eine bei ihm angestellte Aushilfskraft,
einen Brief beim Postfach oder Kunden abzuholen.

Die Taxifahrerzentrale beauftragt einen angestellten Taxifahrer,
einen Brief mitzunehmen.

Ein Gemüsehändler beauftragt eine Aushilfskraft, Briefe zur Post
mitzunehmen.

In allen Beispielsfällen ist der Mindestlohn zu zahlen, wenn der
Tarifvertrag der Post im Rahmen des Entsendegesetzes für
allgemeinverbindlich erklärt wird.

Die Folge:

Die Unternehmen, die diese Sünde getan haben, werden dann ihren
Zustellern kündigen, wenn sie nicht die zwingend vorgeschriebenen
hohen Mindestlöhne zahlen können. Dies wird sich insbesondere im
Osten Deutschlands zeigen.

2. Die Aufnahme von Mindestlöhnen der Postzusteller in das
Arbeitnehmerentsendegesetz gemäß dem Tarifvertrag der Post garantiert
der Post faktisch auch in Zukunft das Monopol.

Die Folge:

Wirtschaftlich schwächere Wettbewerber werden vom Markt der
Postzusteller (Brief unter 1000 Gramm) fern gehalten.

3. Die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist nur der
erste Schritt. Zwangsläufig folgt allein schon wegen der
Gleichbehandlung die Aufnahme der Arbeitnehmer aller anderen Branchen
in Deutschland in dieses Entsendegesetzes.

Die Folge:

Der Staat hat dann die Mindestlöhne - möglichst alle gleich - im
Griff. Dann macht er sich an die Höchstlöhne. Im nächsten Schritt
regelt er die Arbeitszeit als Gegenleistung für die Löhne.

4. Die zentral gelenkte Marktwirtschaft im demokratischen
Sozialismus löst die freie Marktwirtschaft ab.

Die Folge:

Für dieses Ziel muss der Verlust von mehr als hunderttausend
Arbeitsplätzen zwangsläufig und wider Willen in Kauf genommen werden.

5. Die staatliche Regulierung von Löhnen - später auch der
Arbeitszeit - verstößt gegen das Grundgesetz.

Die Folge:

Die Tarifautonomie aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz wird
aufgegeben.

6. Die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes verstößt gegen
das Europarecht der Dienstleistungsfreiheit.

Die Folge:

Der deutsche Staat errichtet zu Gunsten der Arbeitnehmer und zur
Abwehr von Wettbewerbern aus Europa Schutzzäune. Dies ist
supranational mit Europa nicht abgestimmt. Andere europäische Länder
haben zwar Besitzstände, haben aber - soweit ersichtlich - die
Dienstleistungsfreiheit weitgehend inzwischen nicht mehr
eingeschränkt.

Die Freiheit der sozialen Marktwirtschaft, die deutsche Verfassung
und das Europarecht sind durch die gesetzliche Regulierung von
Mindestlöhnen gefährdet.

Wir leben in einer Demokratie. Daher darf kein schleichender
Systemwechsel eintreten.

Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2

Pressekontakt:
Im Auftrag des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen
(ar.di) e. V. ( www.arbeitgeberverband.com ):

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. F.-W. Lehmann & A. Frommherz
Uerdinger Straße 593
47800 Krefeld
Tel.: 02151-501757
Fax: 02151-501758
Email: dr.lehmann@arbeitsrecht.com
Web: www. arbeitsrecht.com


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