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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Subprime-Krise in den USA: Wie groß ist die Gefahr für den deutschen Immobilienfinanzierungsmarkt? / 2. Neues Gesetz über den Versicherungsvertrag tritt 2008 in K

Geschrieben am 27-09-2007

Lübeck (ots) -

1. Subprime-Krise in den USA: Wie groß ist die Gefahr für den
deutschen Immobilienfinanzierungsmarkt?

Die USA geben oft den Ton an, wenn es um die Zinsentwicklung geht:
Die Senkung oder Anhebung des Leitzinses der US-Notenbank gilt meist
als Indiz dafür, wie sich die Europäische Zentralbank verhalten wird.
So ist es verständlich, dass die Subprime-Krise derzeit als Zündstoff
für Diskussionen über die Entwicklung des deutschen
Immobilienfinanzierungsmarktes sorgt.

Doch wie ist die Krise in USA entstanden? Ein wesentlicher Grund
für den Zusammenbruch des US-Hypothekenmarktes ist die Tatsache, dass
Immobilien dort grundsätzlich über variable Darlehen finanziert
werden. Die Rate, die der Darlehensnehmer zahlen muss, wird also
direkt von den Schwankungen am Zinsmarkt beeinflusst. Steigen die
Zinsen - wie in den USA geschehen - so steigt auch die monatliche
Belastung. Durch den plötzlichen Zinsanstieg konnten viele
Immobilienbesitzer, deren Finanzierung schon zu Beginn knapp
kalkuliert war, ihre Hypotheken nun nicht mehr tragen.

Gegen die Theorie einer konkreten Gefahr für den deutschen
Immobilienfinanzierungsmarkt spricht, dass dieser insbesondere in
Hinblick auf die in der Regel genutzten Finanzierungsformen nicht
direkt mit dem amerikanischen zu vergleichen ist. So sind hier nach
wie vor viele Finanzierungen durch den Einsatz von Eigenkapital
gestützt und die Zinsbindung von meist 10 bis 15 Jahren verhindert,
dass Entwicklungen am Zinsmarkt direkten Einfluss auf die monatliche
Belastung haben. Darlehensnehmer können so über einen langen Zeitraum
hinweg sicher planen und sind nicht von unerwartet starken
Zinsanhebungen betroffen. Variable Darlehen machen in unserem Markt
nur einen geringen Anteil bei Baufinanzierungen aus und dienen oft
lediglich als Übergangslösung.

Dr. Klein rät seinen Kunden, sich nicht von den Entwicklungen am
US-Hypothekenmarkt beunruhigen zu lassen. Und auch, wenn hier die
Gefahr durch ein steigendes Zinsniveau nicht die Ausmaße hat, wie in
den USA, können Immobilienbesitzer zusätzlich vorbeugen. Denn nach
Ablauf der Zinsbindung steht der Darlehensnehmer vor der Frage, wie
er für seine Baufinanzierung eine möglichst günstige
Anschlussfinanzierung bekommt. So ist es sinnvoll, sich in Zeiten
niedriger Zinsen für eine möglichst lange Zinsbindung zu entscheiden.
Anbieter wie Dr. Klein bieten Zinsbindungen von sogar bis zu 30
Jahren an. Damit haben Kunden in der Regel schon bei geringer Tilgung
für die gesamte Laufzeit Planungssicherheit für ihr Darlehen. Bereits
bestehende Finanzierungen, für die in den nächsten Jahren dennoch
eine Anschlussfinanzierung benötigt wird, sollten durch ein
Forward-Darlehen abgesichert werden. Dies bedeutet, dass sich
Darlehensnehmer schon heute die noch günstigen Zinsen für ihre
anstehende Anschlussfinanzierung sichern

2. Neues Gesetz über den Versicherungsvertrag tritt 2008 in Kraft

Zum 1. Januar 2008 tritt das reformierte Gesetz über den
Versicherungsvertrag in Kraft - transparenter und in vieler Hinsicht
deutlich vorteilhafter für den Versicherungsnehmer als sein
Vorgänger. Was sich ändern wird, hat Dr. Klein für Sie
zusammengefasst:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

- Ohne Angabe von Gründen kann ein Vertrag innerhalb von 14 Tagen
widerrufen werden (Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen).
- Kunden müssen vor Abschluss einer Versicherung ausführlich
beraten und die Beratung muss dokumentiert werden. Entfällt eine
solche Beratung, hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz.
- Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsabschluss nur angeben,
was vom Versicherer schriftlich angefragt wurde.
- Der Vertrag muss dem Versicherungsnehmer in allen Punkten
bekannt sein. Diese Offenlegungspflicht bezieht sich auch auf
alle zusätzlich anfallenden Kosten.
- Die Klagefrist entfällt (wurde einem Versicherungsnehmer eine
Leistung durch seine Versicherung verwehrt, so hat er noch bis
Ende 2007 die Option, seinen Anspruch geltend zu machen).
- Fahrlässigkeit führt nicht mehr automatisch zur kompletten
Leistungsverweigerung der Versicherer, sondern es wird je nach
Schwere des fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers
eine anteilige Leistung erbracht. Nur bei vorsätzlicher Handlung
kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Private Krankenversicherung

Tritt bei privaten Krankenversicherungen ein Zahlungsverzug durch
den Kunden ein, so muss die Versicherung dem Versicherten mindestens
eine zweimonatige Frist einräumen, in der der
Krankenversicherungsschutz ungemindert aufrechterhalten wird.

Lebensversicherungen

- Schließt ein Kunde eine Lebensversicherung ab, so muss der
Versicherer dem Kunden innerhalb einer Modellrechnung darlegen,
mit welchen Auszahlungen dieser im Normalfall rechnen kann.
- Die Rückkaufwerte müssen nach den neuen Regelungen errechnet
werden (die einkalkulierten Beträge der Abschlusskosten auf die
ersten fünf Jahre Vertragslaufzeit müssen verteilt berücksichtig
werden).
- Eine Garantie auf Rückkaufmöglichkeit muss vorab gewährt werden.
- Zum Vertragsende hat der Versicherungsnehmer das Anrecht auf die
Auszahlung der Hälfte des ihm zugerechneten Anteils aus den
stillen Reserven.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige
Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf
Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und
Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin
zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein &
Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Leiter Unternehmenskommunikation
Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@drklein.de
Internet: www.drklein.de


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