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Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen (Do) im Feinstaub-Streit über "Recht auf saubere Luft"

Geschrieben am 26-09-2007

Berlin (ots) - Einladung zum Pressegespräch

Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen (Do) im
Feinstaub-Streit über "Recht auf saubere Luft"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem an diesem Donnerstag erwarteten Spruch der
Bundesverwaltungsrichter in Leipzig wird nicht nur letztinstanzlich
und grundsätzlich entschieden, ob die von lebensgefährlichen
Feinstaubbelastungen betroffenen Bürger ihr "Recht auf saubere Luft"
bei den Behörden einklagen können. In dem Musterverfahren, das der
Kläger mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die
Stadt München angestrengt hat, wird das Gericht auch klären, ob der
Betroffene von der Stadt - unabhängig von der Frage, ob und wann die
bayerische Staatsregierung mit Aktionsplänen eingreift - massive
Beschränkungen des Straßenverkehrs verlangen kann. Städte und
Gemeinden in ganz Deutschland müssen in diesem Fall mit verkehrlichen
Maßnahmen bis hin zu Vollsperrungen ganzer Straßenzüge versuchen,
kurzfristig die andauernde hohe Feinstaub-Belastung ihrer Bürgerinnen
und Bürger einzudämmen. Sie könnten nicht länger auf die Landesebene
und die dort erlassenen Aktionspläne warten.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im März diesen Jahres
zunächst die Revision des Münchner Klägers, der an der dortigen
verkehrsreichen Landshuter Allee lebt, gegen eine Entscheidung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen. Das bayerische
Gericht hatte dem betroffenen Bürger zuvor das Recht abgesprochen,
von der Landeshauptstadt München unverzügliche verkehrsbeschränkende
Maßnahmen auf dem mittleren Ring zu verlangen (AZ: BVerwG 7 B 54.06).
Dieser Spruch wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, das nun
im Revisionsverfahren endgültig klären will, ob ein Anspruch auf
Fahrverbote besteht. Auch der Vertreter der Bundesregierung beim
Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit den Rechtsanspruch des
Klägers auf "saubere Luft" bestätigt und gegenüber dem BVerwG
erklärt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen können muss.

Im Rahmen eines Pressegesprächs wollen wir den Urteilsspruch mit
Ihnen diskutieren und erläutern, welche Konsequenzen die DUH aus ihm
ziehen wird. Dazu laden wir Sie herzlich ein.


Datum: Donnerstag, 27. September 2007, gleich im
Anschluss an die Verhandlung des BVerwG, ab 11:15 Uhr

Ort: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen/Klinger,
Berlin

Dieter Janecek, Kläger

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
der Deutschen Umwelthilfe e.V.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel. 030/258986-15,
Fax. 030/258986-19, rosenkranz@duh.de


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