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Stellungnahme zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes - Bundesgerichtshof entscheidet: Klage der Axel Springer AG gegen Untersagungsverfügung zur Übernahme von ProSiebenSat.1 ist zulässig

Geschrieben am 25-09-2007

Berlin (ots) - Wir sind froh, dass das Gericht im Sinne der Axel
Springer AG entschieden hat und an unserem Feststellungsinteresse
kein Zweifel besteht.

Der Anwalt der Axel Springer AG hat heute das vorgetragen, was wir
seit dem am Kartellamt gescheiterten Übernahmeversuch immer wieder
betont haben. ProSiebenSat.1 ist für uns nach wie vor ein höchst
attraktives Unternehmen, die strategische Logik einer Übernahme durch
Axel Springer wäre nach wie vor gegeben. Derzeit könnte die Axel
Springer AG aber nicht einmal die Aufstockung ihrer Beteiligung,
geschweige denn eine Übernahme in Betracht ziehen, da die
Untersagungsverfügung und die Untersagungsgründe nicht angefochten
werden konnten. Diese Gründe hindern uns aber nicht nur daran,
ProSiebenSat.1 zu übernehmen, sondern könnten auch andere
Akquisitionen in Deutschland erschweren oder ganz verhindern. Das
sollte mit der Rechtsbeschwerde geklärt werden. Wenn die Sendergruppe
zum Verkauf stünde, möchten wir wissen, was kartellrechtlich möglich
ist, denn wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Untersagung nicht
rechtmäßig war.

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind jetzt
die Voraussetzungen zur Klärung des Sachverhaltes gegeben.

Originaltext: Axel Springer AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6338
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6338.rss2
ISIN: DE0005501357

Pressekontakt:
Edda Fels
Tel: + 49 (0) 30 25 91-7 76 00
edda.fels@axelspringer.de


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