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BDZV: Briefzusteller gehören nicht in das Entsendegesetz / Zeitungsverleger gegen Aushöhlung der Tarifautonomie und staatliches Lohndiktat

Geschrieben am 19-09-2007

Berlin (ots) - Die Bundesregierung hat heute einen Beschluss
gefasst, der nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) geeignet ist, dem Wettbewerb und dem
Wirtschaftsstandort Deutschland großen Schaden zuzufügen. Die
Briefzustellung in das Entsendegesetz aufzunehmen, entspreche nicht
der Intention dieses Gesetzes, die Voraussetzungen hierfür seien
nicht erfüllt. "Es gibt in der Briefzustellung keine Problematik
ausländischer Arbeitnehmer, die nach dem Lohnniveau ihrer
Herkunftsländer beschäftigt werden", sagte ein BDZV-Sprecher.
BDZV-Präsident Helmut Heinen hatte bereits im Vorfeld in einem
Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert, dass die
Anwendung des Entsendegesetzes einen Missbrauch darstellt, der allein
dazu dienen soll, den gesetzlichen Weg zur Festlegung der
Allgemeinverbindlichkeit zu umgehen. Auch die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände BDA hat den Kabinettsbeschluss scharf
kritisiert.

Sollte nunmehr ein Mindestlohn-Tarifvertrag über das
Entsendegesetz in Kraft gesetzt werden, bedeutet dies - so der BDZV -
den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen bei den privaten
Briefdienstleistern. Das Geschäftsmodell der privaten Briefdienste
würde vernichtet. In möglicher Kombination mit einer fortgesetzten
Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG über den 1. Januar 2008
hinaus wäre die von der Bundesregierung beschlossene
Post-Liberalisierung ad absurdum geführt und der sich entwickelnde
Wettbewerb würde im Keim erstickt.

Die Verleger warnen vor der Aushöhlung der Tarifautonomie und
fordern die Bundesregierung auf, den eingeschlagenen Weg des
staatlichen Lohndiktates zu beenden, und es bei den bewährten
Verhandlungslösungen zwischen Arbeitgebervertretungen und
Gewerkschaften zu belassen. Grundlage könne jedoch nicht der
Mindestlohn-Tarifvertrag sein, den der Arbeitgeberverband AGV
Briefdienste und Ver.di ohne Einbindung der privaten Briefdienste
abgeschlossen hätten, da dieser Arbeitgeberverband von der Deutschen
Post dominiert werde. Deren Lohngefüge war auch von der
Bundesnetzagentur als unangemessen hoch kritisiert worden.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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