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Widmann-Mauz/Eichhorn/Spahn: Ausstiegsorientierung muss oberstes Ziel in der Suchttherapie bleiben

Geschrieben am 19-09-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema
"Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger" erklären die Vorsitzende
und Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, die
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB
und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Gesundheitsausschuss, Jens Spahn MdB:

Die Ergebnisse des zweijährigen Modellvorhabens zur
heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lassen aus Sicht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion viele zu klärende Tatbestände offen.
Diamorphin auf Basis der Erkenntnisse des Modellvorhabens als neue
Drogentherapie für Schwerstabhängige in die Regelversorgung und damit
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in den
Leistungskatalog der GKV aufzunehmen, ist nach Aussage von
Sachverständigen aus Ärzteschaft, Wissenschaft und
Krankenversicherungen problematisch.

Entscheidend hierfür ist zum einen, dass die Behandlung von
Patienten mit Diamorphin im Modellvorhaben gegenüber einer
Methadonbehandlung nicht eindeutig überlegen erscheint. Zum anderen
lässt sich in der Regelversorgung die Gruppe der Abhängigen, die nach
den aufgeführten Kriterien Anspruch auf eine Diamorphinbehandlung
hätten, nicht klar eingrenzen und bildet damit eine unkalkulierbare
Größe. Die daraus resultierenden finanziellen Belastungen für die GKV
wären nicht abschätzbar.

Die Diamorphinabgabe zeigt insbesondere in der Schweiz, dass sie
keinen wirklichen Ausstiegscharakter vorweist. In der Schweiz sind
die Dosen der Patienten im Durchschnitt in den letzten Jahren
gestiegen. Darüber hinaus steigt die Verweildauer der Patienten, die
sich in der diamorphingestützten Behandlung befinden, kontinuierlich
an. Dieses ist mit einer ausstiegsorientierten Drogentherapie nicht
vereinbar. Darüber hinaus war die Frage der Ausstiegsorientierung
kein Untersuchungsgegenstand im Modellvorhaben.

Sachverständige, auch auf Ärzte- und Kassenseite, sehen es als
zwingend notwendig an, vor einer geforderten Überführung der
diamorphingestützten Behandlung in die Regelversorgung weitere
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Diamorphinabgabe,
insbesondere die Ausstiegsorientierung und die Anforderungen an die
Patientengruppe zu klären. Es ist nicht hinzunehmen, eine neue, noch
nicht vollständig erschlossene Therapieform in den Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, ohne die Risiken
für die Betroffenen und die Beitragszahler klar festgestellt zu
haben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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