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Rheinische Post: Eine Hürde für den Rat der Stadt

Geschrieben am 04-09-2007

Düsseldorf (ots) - Von Detlev Hüwel

Im Streit darüber, ob die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
eingeschränkt werden soll, drohte gestern eine wichtige Änderung im
Kommunalwahlgesetz an den Rand gedrängt zu werden: Splittergruppen
bzw. Einzelbewerbern soll es künftig erschwert werden, ein Ratsmandat
zu erlangen. Das könnte auf den ersten Blick geradezu undemokratisch
wirken. Doch bei genauerem Hinsehen wird man feststellen, dass das
bisherige Wahlrecht auch Exoten und politische Paradiesvögel in die
Räte befördert hat, deren Interesse an einer vernünftigen Sacharbeit
nicht ohne weiteres auszumachen ist.
Eine Eingangs-Hürde ist vernünftig. Doch während auf Landes- und
Bundesebene die Fünf-Prozent-Hürde gang und gäbe ist, muss beim
Kommunalwahlrecht auf die jüngste Rechtsprechung Rücksicht genommen
werden. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hatte bereits zur
Kommunalwahl 1999 die bestehende Fünf-Prozent-Hürde gekippt. Eine
Sperrklausel sei nur vertretbar, wenn andernfalls die
Funktionsunfähigkeit der Kommunalvertretungen drohe, hatte er
geurteilt. Dieser Nachweis dürfte trotz chaotischer Randerscheinungen
in manchen Räten schwer zu erbringen sein. Das sehen auch die
Verfechter einer starren Sperrklausel. Insofern ist die gefundene
Lösung ein durchaus vertretbarer Kompromiss.

Originaltext: Rheinische Post
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