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Bleser: Agrarsoziale Sicherungssysteme zukunftssicher gestalten

Geschrieben am 22-08-2007

Berlin (ots) - Zum heutigen Beschluss eines Gesetzentwurfes zur
Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(LSVMG) im Bundeskabinett erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist zu
begrüßen. Der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft macht
eine Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen im Bereich der
landwirtschaftlichen Unfallversicherung notwendig. Der Bund bekennt
sich zu seiner Verantwortung gegenüber dem landwirtschaftlichen
Berufstand, denn im Entwurf für den Haushalt des BMELV für das Jahr
2008 sind einerseits 100 Mio. Euro als Beitragszuschuss für die
landwirtschaftliche Unfallversicherung vorgesehen. Gleichzeitig
sollen insgesamt 400 Mio. Euro zusätzlich aus Vermögensverkäufen zur
Verfügung gestellt werden, um die Empfänger von Kleinrenten im Rahmen
einer zeitlich begrenzten Abfindungsaktion auszuzahlen.
Hierbei bleibt zu hoffen, dass eine entsprechend hohe Zahl der
infrage kommenden Bezieher von Unfallrenten von der Möglichkeit der
Abfindung Gebrauch machen wird, um die Last für die
landwirtschaftliche Unfallversicherung entsprechend zu verringern.
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Anpassungen im
Leistungsrecht, die zu einer Modernisierung der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung und damit zu einer Stabilisierung der Beiträge
führen sollen. Zu den Änderungen gehören z. B. die Voraussetzung zur
Gewährung von Betriebs- und Haushaltshilfen sowie die maßvolle
Verlängerung in der Wartezeit für die Leistung einer
Versichertenrente. Wir begrüßen es, dass das ursprüngliche Vorhaben
einer Neuabgrenzung eines Versichertenkreises, die zu einer Ausnahme
von vorübergehend und im Rahmen familiärer Hilfe unentgeltlich in
einem landwirtschaftlichen Unternehmen tätigen Personen vom
Versicherungsschutz geführt hätte, nun im Gesetzentwurf nicht mehr
enthalten ist. Diese Maßnahme hätte nur zu einer neuen Belastung der
Landwirte geführt, denn die so mithelfenden Personen hätten
anderweitig versichert werden müssen.

Ein weiterer Bereich des Gesetzentwurfes sieht Änderungen der
Organisation in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor, die
die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Verwaltung steigern
sollen. Dazu ist die Errichtung eines gemeinsamen Spitzenverbandes
für die landwirtschaftliche Sozialversicherung vorgesehen, Wir sehen
allerdings vor dem Hintergrund des Berichts des Bundesrechnungshofes
vom 30. Juli 2007 über die Umsetzung und Weiterentwicklung der
Organisationsreform von 2001 in der Frage der Organisationsstrukturen
weiteren Präzisierungsbedarf. Die Schaffung eines einheitlichen
Bundesträgers erscheint vor diesem Hintergrund nach wie vor als
notwendig. Dazu werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch
intensive Gespräche geführt werden.

Gemeinsames Ziel aller Beteiligten muss die zukunftssichere
Ausgestaltung sowohl des Beitragsrechtes, des Leistungskataloges,
aber auch der Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung sein. Nur so sind auch zukünftig stabile Beiträge
zu erwarten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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