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DStGB: Steuerlicher Querverbund muss erhalten bleiben - Nahverkehr, Bibliotheken, Schwimmbäder und Sozialeinrichtungen gefährdet!

Geschrieben am 22-08-2007

Berlin (ots) - Angesichts der heutigen mündlichen Verhandlung zum
steuerlichen Querverbund vor dem Bundesfinanzhof sagte das
Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin: "Der kommunale
Querverbund muss erhalten bleiben." Das kommunale Leistungsspektrum
sei gekennzeichnet durch Gewinn und Verlust bringende Aufgaben. "Wenn
es künftig nicht mehr möglich sein sollte, Gewinne der Stadtwerke aus
der Energieerzeugung mit Verlusten beim öffentlichen
Personennahverkehr steuerlich zu verrechnen, wird die Finanzierung
einer leistungsstarken kommunalen Infrastruktur in Frage gestellt."

Landsberg machte deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger die
Verlierer dieser Entwicklung sein werden. Angesichts der schwierigen
finanziellen Lage vielerorts müssten zahlreiche Kommunen ihr
Leistungsangebot in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge erheblich
einschränken und ggf. ersatzlos streichen.

Nach Schätzungen des DStGB ist insgesamt ein
Verlustverrechnungsvolumen von bis zu 6 Mrd. EUR betroffen. "Die
Kommunen verwenden im Rahmen der Verlustverrechung letztlich Gewinne
für den kommunalen Haushalt und damit für das Gemeinwesen. Dies
ermöglicht erschwingliche Eintrittspreise für kommunale
Einrichtungen", so Landsberg. Deshalb sei es widersinnig, diesen
Bereich mit einer Ertragsbesteuerung zu belasten.

Landsberg wies auf die soziale Dimension der Entwicklung hin:
"Wenn der öffentliche Personennahverkehr ausgedünnt und Bibliotheken,
Museen, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, Sportplätze geschlossen werden
müssen, hat dies schlimme gesellschaftliche Auswirkungen". Er
forderte die Politik in Bund und Ländern auf, gemeinsam mit den
Kommunen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um den steuerlichen
Querverbund zu erhalten.

Zum Hintergrund: Das kommunale Leistungsspektrum ist
gekennzeichnet durch Gewinn und Verlust bringende Aufgaben. Während
kommunale Versorgungsbetriebe, wie die Stadtwerke, regelmäßig Gewinne
erwirtschaften, führt das Betreiben bestimmter Einrichtungen wie
Bäder oder Verkehrsbetriebe tendenziell zu Verlusten. Zur Bewältigung
der dauerhaft defizitären Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge wird
der Querverbund zur Zusammenfassung und Ergebnisverrechnung von
Gewinn bringenden mit dauerdefizitären Betrieben seit vielen Jahren
von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung anerkannt. Der
Querverbund ermöglicht also, dass die Gewinne und Verluste aus
kommunalen Betrieben bzw. Beteiligungen direkt oder indirekt - d. h.
steuerlich - verrechnet werden können. Durch ein aktuell beim
Bundesfinanzhof zur Entscheidung stehendes Verfahren sind die
steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten im Rahmen des kommunalen
Querverbundes infrage gestellt.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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