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Bosbach: DNA-Analyse muss Standardmaßnahme bei erkennungsdienstlichen Behandlungen werden

Geschrieben am 21-08-2007

Berlin (ots) - Zu der Aufklärung von (mindestens) fünf
Sexualmorden in der Region Aachen durch die Nutzung des sog.
genetischen Fingerabdrucks erklärt der Stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach MdB:

Dieser Fall zeigt erneut, dass die DNA-Analyse, der sog.
genetische Fingerabdruck, ein ebenso wichtiges wie unverzichtbares
Instrument zur Aufklärung von Verbrechen, zur Überführung von
Straftätern aber auch zur Verhinderung neuer Straftaten ist.

Der genetische Fingerabdruck ist der klassische Fingerabdruck des
21. Jahrhunderts.

Deshalb sollte die Strafprozessordnung (StPO) dahingehend geändert
werden, dass der genetische Fingerabdruck von Beschuldigten für
künftige Strafverfahren nicht erst dann genommen und gespeichert
werden darf, wenn die Voraussetzungen des § 81 g StPO vorliegen
(Straftat von erheblicher Bedeutung oder Straftat gegen die sexuelle
Selbstbestimmung und Grund zu der Annahme, dass wegen der Art der
Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder
sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn
künftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung
zu führen sind), sondern schon dann, wenn bei dem Beschuldigten eine
erkennungsdienstliche Behandlung (§ 81 b StPO) durchgeführt wird.

Das bedeutet, dass immer dann, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen der erkennungsdienstlichen Behandlung vorliegen (§ 81
b StPO), neben der Abnahme des klassischen Fingerabdrucks und dem
Anfertigen des Lichtbildes zukünftig auch eine Speichelprobe zwecks
Erstellung eines "genetischen Fingerabdrucks" entnommen werden darf.

Der genetische Fingerabdruck sollte also zukünftig rechtlich so
behandelt werden, wie der "klassische Fingerabdruck" auch.

Dies ist derzeit wegen der einschränkenden Voraussetzungen des §
81 g StPO nicht möglich.

Wäre der genetische Fingerabdruck eine Standardmaßnahme jeder
erkennungsdienstlichen Behandlung, so würde dies nicht bedeuten, dass
jeder Tatverdächtige "automatisch" eine DNA-Probe, z. B. durch einen
Mundschleimhautabstrich abgeben müsste, sondern nur in den Fällen, in
denen er erkennungsdienstlich behandelt wird. Also immer dann, aber
auch nur dann, wenn im Zuge einer ED-Behandlung der klassische
Fingerabdruck abgenommen wird, sollte gleichzeitig auch eine
DNA-Probe des Beschuldigten genommen werden können.

Die erkennungsdienstliche Behandlung (klassischer Fingerabdruck,
Anfertigung eines mehrseitigen Portraitfotos und die Beschreibung
unabänderlicher körperlicher Merkmale) erfolgt keineswegs in jedem
Ermittlungsverfahren, zumal sie nur dann vorgenommen werden darf,
wenn die Voraussetzungen der Strafprozessordnung vorliegen. Im
Bundesdurchschnitt werden nur ca. 13 Prozent aller Tatverdächtigen
erkennungsdienstlich behandelt.

In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass
bei der DNA-Analyse nur der nicht-codierte Teil des menschlichen
Erbguts entschlüsselt und mit Tatortspuren abgeglichen wird, so dass
lediglich eine eindeutige Zuordnung von Spuren zu einem
Tatverdächtigen bzw. Tatgeschehen oder ein eindeutiger Ausschluss
möglich sind. Darüber hinaus kann lediglich das Geschlecht des
Spurenlegers bestimmt werden. Weitergehende Erkenntnisse über
Persönlichkeitsmerkmale des Beschuldigten lassen sich durch diese Art
der Analyse nicht gewinnen, so dass datenschutzrechtliche Bedenken
nicht überzeugen können.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die DNA-Analyse
nicht nur ein bewährtes Mittel zur Aufklärung bereits geschehener
Straftaten und zur Überführung von Straftätern ist, sondern dass sie
auch dazu dienen kann, zu Unrecht Verdächtige rasch zu entlasten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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