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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Diskussion um Helmpflicht für Radfahrer

Geschrieben am 16-08-2007

Bielefeld (ots) - Alle oder keiner. Entweder es gibt eine
Helmpflicht oder nicht. Der juristische Unterschied zwischen Rennrad-
und Freizeitfahrern ist ein Unding und mit keinem einleuchtenden
Argument zu belegen.
Es beginnt schon mit der Definition des Begriffes »Rennrad«. Geht es
nach Gewicht? Ist es der Lenker? Wozu zählen die sportlichen
Mountainbikes, mit denen es oftmals sicher so schnell voran geht wie
mit einer Rennmaschine? Und was ist mit dem sportlichen und
durchtrainierten Radler, der in Radlerhose und Trikot auf dem
normalen Tourenrad auf dem Weg zur Arbeit so manchen Rennradfahrer
locker überholt und damit den Drahtesel als normales
Fortbewegungsmittel nutzt?
Fragen, die bislang nicht beantwortet sind. Die Gerichte begeben sich
auf juristisches Glatteis, wenn sie zwischen Freizeit- und
Sportfahrern unterscheiden.
Medizinisch erwiesen ist, dass ein Helm bei einem Sturz schlimme
Verletzungen vermeiden kann. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art
von Fahrrad genutzt wird. Deshalb ist es absolut unverständlich, dass
der Gesetzgeber zögert, ähnlich wie bei motorisierten Zweirädern vom
Mofa bis zur schweren Maschine, eine generelle Helmpflicht zu
erlassen.
Damit wären nicht nur alle Diskussionen über Versicherungsfragen
hinfällig. Die Gerichte könnten bei ihren Urteilen endlich auf eine
Rechtsbasis zurückgreifen. Und letztendlich gäbe es vermutlich als
wichtigste Konsequenz weniger schwere Verletzungen nach Radunfällen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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