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Lausitzer Rundschau: Überwachung der Linkspartei Rache oder Staatsschutz

Geschrieben am 21-06-2007

Cottbus (ots) - Die Tatsache, dass die Linkspartei/PDS in
Parlamenten oder Regierungen sitzt, dass sie also etabliert ist,
spricht noch nicht gegen ihre Überwachung durch den
Verfassungsschutz. Das würde man auch bei der NPD nicht gelten
lassen. Ein Kriterium kann nur sein, ob die Partei zu Recht in den
Geltungsbereich des Verfassungsschutzgesetzes fällt, indem sie die
freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet.
Das tut sie erkennbar nicht. Sie kämpft um Mehrheiten für eine
fundamental andere Politik, aber in Wahlkämpfen und nicht im
Untergrund. Die politischen Ziele der Linken mögen verheerend sein
für unser Land, sie sind aber legitim. Es ist nicht Aufgabe des
Verfassungsschutzes Hartz IV oder die Gesundheitsreform zu
verteidigen, auch nicht die Energiekonzerne. Demokratischer
Sozialismus ist das Ziel nicht nur der Linkspartei, sondern auch der
SPD. Die Linkspartei sitzt sogar - Krönung der Absurdität - im
Bundestags-Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste. Es mag
ein paar Gruppierungen in ihr geben, die Kommunistische Plattform
etwa, bei denen die Grenzen zur Radikalität fließender sind. Dann
soll man die gezielt überwachen. Aber die gesamte Partei anzuprangern
und sogar ihre frei gewählten Abgeordneten auszuspionieren, das geht
zu weit. 17 Jahre nach der Wende trägt diese fortgesetzte Praxis Züge
eines Missbrauchs staatlicher Institutionen für einen politischen
Rachefeldzug. Der allerdings ist für die demokratische Grundordnung
möglicherweise gefährlicher als jede Rede Oskar Lafontaines.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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