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SoVD: Aus der UN-Konvention für behinderte Menschen ergibt sich auch Handlungsbedarf für Deutschland

Geschrieben am 11-06-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Europäischen Konferenz zur
Integration behinderter Menschen, die heute in Berlin beginnt,
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen
ist ein großer Fortschritt für behinderte Menschen weltweit. Aus der
UN-Konvention ergibt sich aber auch Handlungsbedarf für die
Behindertenpolitik in Deutschland.

Die UN-Menschenrechtskonvention verpflichtet zu einer umfassenden
Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen
der Gesellschaft. Entscheidend ist hierbei der Abbau von Barrieren.
Die UN-Konvention geht in einer Vielzahl von Punkten über die
Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder hinaus.

Die Behindertengleichstellungsgesetze verpflichten Bund und Länder
in der Regel zu Barrierefreiheit bei Neu- und Umbauten von Gebäuden.
Artikel 9 der UN-Konvention verpflichtet darüber hinaus zur Umsetzung
der Barrierefreiheit bei allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen,
Behörden und Diensten. Dazu zählen Gebäude, Straßen, Schulen,
Wohnhäuser, Arbeitsstätten, medizinische Einrichtungen sowie
Informations- und Kommunikationsdienste.
Die UN-Konvention enthält einen klaren Handlungsauftrag zur Umsetzung
einer umfassenden Barrierefreiheit in Deutschland. Das bedeutet zum
Beispiel: Jedes Rathaus und jede Schule in Deutschland müssen
barrierefrei werden! Behördenbescheide und Informationen müssen für
jeden verständlich sein!

Handlungsbedarf besteht auch bei der Barrierefreiheit bei Wahlen.
Derzeit ist der barrierefreie Zugang zu Wahllokalen in Deutschland
eine "Soll-Regelung". Die UN-Konvention verpflichtet die Staaten
dazu, das gesamte Wahlverfahren und die Materialien barrierefrei und
leicht verständlich zu gestalten. Sie verpflichtet also auch zum
barrierefreien Zugang zu Wahllokalen.

Die UN-Konvention stärkt die Menschenrechte behinderter Frauen.
Sie verpflichtet die Staaten dazu, den Belangen behinderter Frauen
insbesondere bei behindertenpolitischen Maßnahmen Rechnung zu tragen.
Dies muss auch in den Behindertengleichstellungsgesetzen verankert
werden.

Die UN-Konvention setzt für Deutschland neue Impulse, seine
teilhabeorientierte Politik konsequent fortzusetzen. Der SoVD fordert
die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die Ratifizierung der
UN-Konvention zügig voranzubringen.

Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen ist
am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen verabschiedet worden. Der Ratifizierungsprozess hat am 30.
März 2007 begonnen. Seitdem haben 96 Staaten die Konvention
unterzeichnet, darunter auch Deutschland und die EU.

Mit der Unterzeichnung hat Deutschland den Ratifizierungsprozess,
d.h. die Anerkennung der Konvention eingeleitet. Deutschland muss nun
ein Zustimmungsgesetz erlassen. Hierbei ist auch der Bundesrat zu
beteiligen. Die UN-Konvention tritt in Kraft, wenn sie von 20 Staaten
ratifiziert wurde.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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