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Der Tagesspiegel: Verbraucherschützer: Viele Pflegeverträge sind rechtswidrig

Geschrieben am 08-06-2007

Berlin (ots) - Ambulante Pflegedienste verwenden nach Ansicht von
Verbraucherschützern in ihren Verträgen häufig rechtswidrige
Klauseln. Das hat eine Untersuchung des Bundesverbandes der
Verbraucherzentralen (vzbv) ergeben. Die Verbraucherschützer hatten
Anfang des Jahres Verbraucher aufgefordert, ihre Verträge
einzuschicken. Von den gut 100 Verträgen, die der vzbv gesammelt hat,
enthalten "rund 90 Prozent Klauseln, die wir beanstanden", sagte
vzbv-Pflegeexperte Dieter Lang dem Tagesspiegel (Samstagausgabe).
Erste Abmahnungen sind bereits formuliert.

Zu den Geschäftsbedingungen, die die Verbraucherschützer für
unwirksam halten, gehören etwa lange Kündigungsfristen. "Wenn der
Pflegebedürftige eine Kündigungsfrist von vier Wochen oder länger
einhalten soll, ist das rechtswidrig", betont Lang. Nach Meinung der
Verbraucherschützer müssen Verbraucher den Pflegevertrag jederzeit
kündigen können. Auch in Sachen Transparenz ließen die Verträge oft
zu wünschen übrig. "Es reicht nicht, wenn in den Verträgen die kleine
Morgentoilette erwähnt ist", kritisiert Lang, "der Pflegedienst muss
die Leistungen im einzelnen auflisten."

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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