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DStGB begrüßt den Kompromiss zum Krippenplatzausbau - Rechtsanspruch stößt nach wie vor auf Ablehnung

Geschrieben am 15-05-2007

Berlin (ots) - "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt es,
dass die große Koalition bei der Frage des Krippenplatzausbaues einen
Kompromiss erzielt hat der vorsieht, dass sich der Bund dauerhaft
sowohl an den Betriebs- als auch an den Investitionskosten beteiligt.
Das muss allerdings auch über 2013 hinaus gelten. Wenn wir das
ehrgeizige Ziel von 750.000 Plätzen tatsächlich erreichen wollen,
sind über 50.000 Erzieherinnen notwendig, die ausgebildet,
qualifiziert und bezahlt werden müssen", sagte heute der
Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin.

Der nunmehr verabredete Rechtsanspruch ab 2013 ist aus Sicht des
DStGB unnötig, wird zusätzliche Bürokratie schaffen und birgt die
Gefahr, dass die 750.000 Plätze möglicherweise nicht ausreichen. Denn
es ist eine generelle Erfahrung, dass Rechtsansprüche auch
zusätzliche Nachfrage auslösen. Wir fordern ein Junktim im Gesetz,
wonach der Rechtsanspruch erst dann wirksam werden darf, wenn die
Betreuungsquote bundesweit tatsächlich 35 Prozent erreicht hat.

Den Prüfauftrag, ob die Bundesmittel über ein Stiftungsmodell
zweckgebunden an die Kommunen weitergeleitet werden können, halten
wir für richtig. Stiftungsmodelle zur Förderung z.B. gemeinnütziger
Zwecke haben sich vielfach als unbürokratische und bürgernahe
Einrichtung erwiesen. Der Stiftungszweck sollte auch die
Weiterqualifizierung der Erzieherinnen umfassen, um den Erziehungs-
und Bildungsauftrag der Kindergärten zu fördern. Voraussetzung ist
allerdings, dass der Bund ausreichendes Stiftungskapital zur
Verfügung stellt, damit aus den Erträgen dauerhaft die Investitions-
und Betriebskosten mitfinanziert werden können. Im Hinblick auf die
sprudelnden Steuerquellen des Bundes und vor dem Hintergrund, dass
das Stiftungskapital ja erhalten bleibt, sollte dies dem Bund möglich
sein.

Auch die Überlegung der großen Koalition, Eltern und
Alleinerziehende, die ihre Kinder selber betreuen zusätzlich
finanziell zu fördern, wäre ein wichtiger Baustein für eine bessere
Familienpolitik im Sinne einer echten Wahlfreiheit, ob man einen
Krippenplatz in Anspruch nimmt, oder die Kinder selbst betreut.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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