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Deutsches Institut für Menschenrechte formuliert menschenrechtliche Anforderungen für temporäre Arbeitsmigration in die EU

Geschrieben am 26-04-2007

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt
den EU-Staaten, bei der Entwicklung von Programmen für temporäre
Arbeitsmigration die menschenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten.
In den Dokumenten der EU hätten diese bislang keine angemessene
Berücksichtigung gefunden, erklärte Petra Follmar-Otto,
wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. "Durch die Verknüpfung von legaler temporärer
Migration mit Rücknahmeverpflichtungen der Transit- und
Herkunftsstaaten und einer verstärkten Kooperation beim Grenzschutz
könnten Flüchtlingsschutz und menschenrechtliche Standards
unterlaufen werden."

Angesichts der Realität temporärer Migration sei die Diskussion
innerhalb der EU über einen legalen Rahmen für Arbeitsmigration
grundsätzlich zu begrüßen, so Follmar-Otto. "Strukturen, die
Ausbeutung und Menschenhandel befördern können, müssen jedoch
vermieden werden, beispielsweise die Bindung der Aufenthaltserlaubnis
an einen konkreten Arbeitgeber. Ebenso müssen soziale Rechte für alle
temporären Migranten gewährleistet werden."

Follmar-Otto weist in ihrem Positionspapier "Temporäre
Arbeitsmigration in die Europäische Union" darauf hin, dass
entsprechende Programme nicht die einzige Antwort sein dürften auf
die Frage, wie legale Arbeitsmigration in die EU geregelt werden
soll. "Sie können - im Sinn der Empfehlungen der UN-Global Commission
on Migration - nur ein Element in einem Set von Handlungsansätzen zum
Umgang mit internationaler Migration sein", so die
Menschenrechtsexpertin.

Der Europäische Rat hat Ende 2006 beschlossen, einige Formen
legaler temporärer Arbeitsmigration in die Europäische Union zu
ermöglichen. Erste Vorschläge hierzu soll die EU-Kommission im Juni
2007 vorlegen. Auch Innenminister Wolfgang Schäuble ist im Rahmen der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft öffentlich für eine zeitlich
begrenzte und politisch gesteuerte Arbeitsmigration eingetreten.

Petra Follmar- Otto: Temporäre Arbeitsmigration in die Europäische
Union. Menschenrechtliche Anforderungen. Berlin: Deutsches Institut
für Menschenrechte 13 Seiten, ISBN 978-3-937714-42-4

Policy Paper zum Download:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=192

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Tamara Nierstenhöfer, Telefon+ 49 30 259 359 13, Mobil 0176 23179700
Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de


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