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LVZ: zu RAF

Geschrieben am 22-04-2007

Leipzig (ots) - RAF und Aufarbeitung
Von Bernd Hilder
Die Bundesrepublik im Jahr 2007 sollte angesichts der Debatte über
eine denkbare Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar durch
Bundespräsident Horst Köhler und möglicherweise neuen Erkenntnissen
über Klars Mordtaten - und die anderer - vor allem eins bleiben:
gelassen. Die Geschichte der RAF - und damit auch die Geschichte der
Bundesrepublik in den Siebzigerjahren muss nicht grundlegend neu
geschrieben werden. Auch dann, wenn Klar nicht selbst die tödlichen
Schüsse auf den damaligen Bundesanwalt Siegfried Buback abgegeben
haben sollte, sondern das Fluchtauto steuerte. Damit bliebe Klar
immer noch ein mehrfacher Mörder. Und die RAF-Geschichte müsste nur
in Details und Fußnoten korrigiert werden, wenn sich herausstellen
sollte, dass der RAF-Terrorist Knut Folkerts an dem Buback-Mord, für
den er verurteilt wurde, gar nicht beteiligt war. Unabhängig von der
individuellen Schuld einzelner Terroristen und möglicher
Justizirrtümer bleibt die abscheuliche Bilanz der RAF mit ihrer
gewaltverliebten linksextremistischen Ideologie unverändert: Sie
stürzte die bundesrepublikanische Nachkriegsdemokratie in eine Krise
- und brachte mehr als 30 unschuldigen Menschen den Tod.
Die RAF ist an sich selbst, an der Ablehnung der Bevölkerung und
einer wehrhaften Demokratie gescheitert. Soweit das Urteil der
Geschichte. Daneben ist es besonders für die Angehörigen der Opfer
wichtig, auch Jahrzehnte nach den Morden Aufklärung über konkrete
Tatvorgänge zu erhalten. Der Staat muss sich fragen, ob damals unter
dem Druck der Ereignisse Fehler gemacht wurden, die korrigiert werden
müssen. Dass dies nicht schon geschehen ist, liegt am Schweigekartell
der RAF, das nur von wenigen Terroristen, wie beispielsweise
Peter-Jürgen Boock, durchbrochen wurde. Aber selbst Boocks neueste
Enthüllungen sind bislang unbewiesen. Aufarbeitung im Detail wird nur
möglich sein, wenn viele RAF-Terroristen glaubwürdig auspacken.
Zu erforschen ist jetzt, ob Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt
wichtige Erkenntnisse über Täter und Nicht-Täter hätten an Gerichte
weiterleiten können, ohne Informanten zu gefährden. Mit allzu
schnellen Urteilen und Skandalgeheul sollte sich die Politik
zurückhalten. Auf die Bundesanwaltschaft jedoch kommt viel
Aufklärungsarbeit zu. Neue Anklagen und die Wiederaufnahme von
Verfahren können die Folge sein. Und was bedeutet dies für eine
mögliche Begnadigung Klars? Nicht viel. Dass Michael Buback, der Sohn
des ermordeten Bundesanwaltes, plötzlich für eine Begnadigung
plädiert, ist schwer verständlich, aber zu respektieren.
Nachvollziehbarer ist, wenn es anderen Hinterbliebenen egal ist, ob
der Mörder Klar "nur" das Fluchtauto gesteuert hat. Michael Buback
hätte sich mit öffentlichen Ratschlägen besser zurückgehalten. Sowohl
dem Bundespräsidenten als auch der Bundesanwaltschaft hätte er einen
wertvollen Gefallen getan.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Redaktion

Telefon: 0341/218 11558


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