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Mitteldeutsche Zeitung: Kriminalität/Sicherungsverwahrung / Fall Frank O.: Bargeld als Ausgleich für Bewachung?

Geschrieben am 20-04-2007

Halle (ots) - Magdeburg. Der Quedlinburger Frauenmörder Frank O.
will die Rechtmäßigkeit seiner Bewachung nach der Haftentlassung vor
dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das erfuhr die in
Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitag-Ausgabe) aus dem
persönlichen Umfeld des 40-Jährigen. Sollte sich herausstellen, dass
die Bewachung verfassungswidrig war, wolle O. das Land Sachsen-Anhalt
auf Schadenersatz verklagen. Infolge der Bewachung sei es ihm
unmöglich gewesen, Arbeit und Wohnung zu finden. O. war nach der
Haftentlassung im Dezember 2006 bis zum Anfang dieser Woche rund um
die Uhr von bis zu 32 Polizisten beobachtet worden. Juristen halten
dies für rechtswidrig, da die Bewachung einer offenen
Dauerobservation gleichkomme.

O. gilt aber nach Absitzen seiner Haftstrafe als freier Mann.
Justiz- und Innenministerium hatten die Bewachung mit der
Gefährlichkeit des Mannes begründet. Weder O. noch sein Anwalt wollte
sich zu einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
äußern. Eine Sprecherin der Karlsruher Behörde erklärte am Donnerstag
auf Anfrage, dass noch keine Beschwerde vorliege.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47409
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345/565-4307


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