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Studie von Trusted Shops ergibt: Widerstand gegen Abmahnungen zahlt sich häufig aus

Geschrieben am 17.04.2007 - [Nächster Artikel]

Köln (ots) - Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher
Wettbewerbsverstöße gehören zum Alltag im Onlinehandel. Aber oft
fühlen sich die abgemahnten Shopbetreiber nicht nur im Recht, sondern
sind es sogar. In mindestens drei Vierteln aller Fälle erzielen sie
Erfolge, wenn sie sich gegen eine Abmahnung wehren. Das hat eine
Studie von Trusted Shops jetzt ergeben.

Trusted Shops, Europas wichtigster Aussteller von Gütesiegeln für
Onlineshops, hat 679 Onlinehändler nach ihren Erfahrungen befragt.
Das aufbereitete Ergebnis steht inklusive Zahlen, Grafiken und
Kommentaren unter www.trustedshops.de/presse zum Download bereit.

Abmahnungen und Gegenmaßnahmen

Nur 12 Prozent der befragten Shopbetreiber fanden die erfolgten
Abmahnungen in vollem Umfang berechtigt, dagegen sah sich fast die
Hälfte (49 Prozent) völlig zu unrecht abgemahnt. Häufigster
Abmahn-Anlass waren mögliche Verstöße gegen das Widerrufs- sowie das
Markenrecht.

In über zwei Dritteln der Fälle leisteten die Onlinehändler
Widerstand gegen eine Abmahnung: Entweder wiesen sie die Abmahnungen
vollständig zurück, änderten die Unterlassungserklärung zu ihren
Gunsten oder bezahlten nur einen Teil der geforderten Summe.

Dieses couragierte Verhalten brachte in der Regel wenigstens
Teilsiege. Proportional am erfolgreichsten waren Shopbetreiber, die
einen "Kompromiss" angeboten hatten, also eine Änderung der
Unterlassungserklärung oder eine Kostenreduzierung. Nur in 15 Prozent
aller Fälle war das Vorgehen endgültig erfolglos, bei 10 Prozent
läuft derzeit noch ein Gerichtsverfahren.

Abmahnungen gegen Muster ohne Wert

Pikanterweise wurden auch Formulierungen des amtlichen Musters für
die Widerrufsbelehrung abgemahnt. Das Muster stammt vom
Bundesjustizministerium und sollte eigentlich Händlern, die es
verwenden, Rechtssicherheit garantieren. Allerdings haben
verschiedene Gerichte entschieden, eben diese Vorlage sei
rechtswidrig. Die Bundesregierung bestritt noch jüngst, dass das
Muster abgemahnt würde, woraufhin die FDP die Korrektur des Musters
im Bundestag beantragte.

Massenabmahnungen durch Media Märkte und Co.

Der Großteil der Abmahnungen geht auf wenige Händler und Vereine
zurück. An der Spitze liegt laut Umfrage die Elektronikkette Media
Markt mit 18 Prozent der Abmahnungen, gefolgt vom mittlerweile
aufgelösten Verein "Ehrlich währt am längsten".

Existenznot durch Abmahnungen

Obwohl viele Händler erfolgreichen Widerstand leisten, musste die
Hälfte der befragten Shops schon über 1.500 Euro Abmahnkosten
bezahlen. In Einzelfällen kamen mehrere Zehntausend Euro zusammen.
Kein Wunder, dass sich 40 Prozent der Betreiber in ihrer Existenz
bedroht sehen.

Aber was lässt sich gegen die derzeitige Abmahnpraxis unternehmen?
Als wichtigste Gegenmaßnahme wünschen sich die Händler, dass die
möglichen Anwaltskosten gesetzlich limitiert werden. Auch einfachere
Gesetze, die unabsichtliche Verstöße verhindern, stehen oben auf der
Wunschliste.

Über Trusted Shops:

Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei
der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die
Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität,
Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin
sein begehrtes Gütesiegel. Ausführliche Hintergrundinformationen
unter www.trustedshops.de/presse.

Originaltext: Trusted Shops GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=18323
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_18323.rss2

Pressekontakt:

Trusted Shops GmbH
Ulrich Hafenbradl
Von-Werth-Straße 21-23a
50670 Köln

Tel.: 0221-7753683
E-Mail: hafenbradl@trustedshops.de

PR-Agentur: http://www.prdienst.de
 
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