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Eichhorn: Komatrinken - Konsequenzen notwendig

Geschrieben am 03-04-2007

Berlin (ots) - Anlässlich neuer Fälle von Alkoholvergiftungen bei
Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Mehr als ein Drittel der Jugendlichen verhält sich laut Angaben
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung riskant im Sinne
des Rauschtrinkens. 5 Prozent dieser Jugendlichen praktizieren das
Rauschtrinken sogar sechsmal oder noch häufiger im Monat.

Die gestiegene Anzahl von Alkoholvergiftungen bei jungen Menschen
zeigt, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um junge
Menschen vor Alkoholsucht und schweren gesundheitlichen Schäden zu
schützen.

Dazu gehört vor allem die konsequente Durchsetzung der
Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wer hochprozentige
alkoholische Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren abgibt oder Bier
und Wein an unter 16jährigen aushändigt, muss mit der ganzen Härte
des Gesetzes bestraft werden. Im Jugendschutzgesetz sind dafür
Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Bei wiederholten
Verstößen sollte über einen Entzug der Konzession für den
entsprechenden Gastwirt nachgedacht werden. Jugendschutzbeauftragte
müssen verstärkt zum Einsatz kommen, um bei Festen auf die Einhaltung
der Jugendschutzbestimmungen zu achten.

Die Jugendämter haben zudem die Möglichkeit, den Besuch so
genannter Flatrate-Parties für unter 18jährige zu verbieten.

Um Alkoholexzesse zu vermeiden ist eine verstärkte
Präventionsarbeit gerade bei Kindern und Jugendlichen notwendig. Auf
die Gefahren des Alkohols wird immer noch nicht genügend hingewiesen.
Es gibt zwar inzwischen an vielen Schulen und Vereinen hervorragende
Aufklärungsarbeit. Aber das ist noch nicht ausreichend. Bestehende
Projekte müssen weiter ausgebaut werden.

Auch Industrie und Handel müssen sich ihrer Verantwortung
gegenüber den jungen Menschen stellen: Jugendliche dürfen nicht Ziel
neuer Marketingstrategien sein und mit Produkten überschüttet werden,
die sie zum Trinken verführen.

Über ein Abgabeverbot von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren
sollte ebenfalls nachgedacht werden. Laut Umfragen der EU sprechen
sich mittlerweile 88 Prozent der Deutschen für ein solches Verbot
aus. Nicht nur Hochprozentiges, auch Bier oder Wein können, wenn sie
im Übermaß getrunken werden, zum Alkoholrausch führen. Daher ist bei
allen alkoholischen Getränken ein verantwortungsvoller Umgang
notwendig! Ein Alkoholverbot für unter 18jährige würde der
Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht
werden.

Ganz besonders in der Pflicht sind die Erwachsenen. Sie sollten
einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit
und in der Familie vorleben und so unserer Jugend ein Vorbild sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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