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Götz: Stärkung interkommunaler Zusammenarbeit

Geschrieben am 28-03-2007

Berlin (ots) - Zur Diskussion über die Auswirkungen der
Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland durch
die EU-Kommission, in der Sache der Übertragung von Zuständigkeiten
für die Abfallbeseitigung durch 6 nordrhein-westfälische Gemeinden an
den von ihnen selbst gegründeten Zweckverband, erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:

Auch in Brüssel wird nicht so heiß gegessen wie gekocht.
Seit einigen Tagen ist klar, dass nach Ansicht der EU-Kommission die
vollständige Übertragung einer öffentlichen Aufgabe von einer
öffentlichen Einrichtung auf eine andere kein vergaberechtlicher
Vorgang ist. Das bedeutet eine grundsätzliche Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung und der interkommunalen Zusammenarbeit.

Für die wichtigen Bereiche der Wasser- und Abfallwirtschaft ist
dies von zentraler Bedeutung. Schließlich verlangten gerade die
Befürworter einer umfangreichen Privatisierung die Ausdehnung des
Vergaberechts auf die interkommunale Zusammenarbeit. Die Entscheidung
der EU-Kommission schafft nunmehr Klarheit und Sicherheit.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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