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CSU-Landesgruppe / Hofbauer / Nüßlein: Die EU muss das Subsidiaritätsprinzip wahren

Geschrieben am 23-03-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag zum
Entwurf einer europäischen Bodenschutzrahmenrichtlinie erklären der
umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Klaus Hofbauer, und der Berichterstatter im
Umweltausschuss, Dr. Georg Nüßlein:

Es gibt keinen Grund für eine Zuständigkeit der Europäischen Union
für den Bodenschutz. Die nationale Gesetzgebungskompetenz muss
erhalten bleiben. Der Subsidiaritätsgrundsatz ist zu wahren, wonach
die EU nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in
Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht
ausreichend erreicht werden können. Insbesondere Deutschland hat mit
seinem Bodenschutzrecht bewiesen, dass dieser Bereich der
Umweltgesetzgebung national vorbildlich gestaltbar ist. Die
EU-Kommission trifft eine fachliche Fehleinschätzung, wenn sie
argumentiert, es gebe eine nennenswert grenzüberschreitende
Bodenerosion, die eine Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene
rechtfertige. So hat es die EU-Kommission in ihrem Vorschlag eines
Ordnungsrahmens für den Bodenschutz behauptet. Von diesem Vorstoß ist
nur ein Anwachsen der Bürokratie und der Berichts- und
Dokumentationspflichten zu Lasten der Bodennutzer, Land- und
Forstwirte zu erwarten.

Der Bundesumweltminister ist aufgerufen sich der Position der
Bundesländer anzuschließen und sich gegen eine entsprechende
Vergemeinschaftung des Bodenschutzrechts zu stemmen.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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