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Röttgen: Mehr Gerechtigkeit beim Unterhaltsrecht

Geschrieben am 22-03-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Gespräches der
Koalitionsfraktionen über eine Reform des Unterhaltsrechts erklärt
der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:

Die Unionsfraktion begrüßt das Ergebnis des heutigen Gespräches
zur Unterhaltsrechtsreform, in dem wesentliche Verbesserungen
erreicht wurden. Das Inkrafttreten der Reform zum ersten Juli ist
nunmehr gesichert.

Drei Punkte sind uns bei der Reform des Unterhaltsrechts besonders
wichtig: Erstens - und darin bestand von Anfang an Einigkeit mit dem
Koalitionspartner - wird sich das Unterhaltsrecht jetzt in erster
Linie am Kindeswohl orientieren, Kinder sollen deshalb in der
unterhaltsrechtlichen Rangfolge an erster Stelle stehen. Ihre
Absicherung muss unabhängig davon erfolgen, ob ihre Eltern
verheiratet sind oder nicht.

Zweitens haben wir uns für den besonderen Schutz der Ehe bei der
Ausgestaltung des Betreuungsunterhalts für die Kinder betreuenden
Expartner eingesetzt. Er oder sie muss sich auf eine in der Ehe
begründete gemeinsame Lebensplanung, insbesondere wenn Kinder daraus
hervorgegangen sind, in besonderer Weise verlassen können und auch
vor der Konkurrenz anderer Ansprüche geschützt werden.

Drittens haben wir uns für Lastengerechtigkeit eingesetzt, indem
die Obliegenheit, wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dadurch
den ehemaligen Partner von Unterhaltsleistungen freizustellen, anders
als nach geltendem Recht und anders als im Zypries-Entwurf
vorgesehen, für nichteheliche wie eheliche Beziehungen gleich
ausgestaltet wird. Die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder
selbständig für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, soll nach unserer
Vorstellung unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft
geregelt und ohne strikte Fristen an praktischen Kriterien orientiert
werden. Hierfür liefert das Bundesjustizministerium bis zum kommenden
Montag einen Formulierungsvorschlag.

Das Engagement der Union hat sich gelohnt. Nun kann eine Reform
verabschiedet werden, die das Kindeswohl, den Schutz der Ehe und die
Gleichbehandlung bei der Dauer des Betreuungsunterhalts in einem
ausgewogenen Konzept miteinander verbindet. Das neue Unterhaltsrecht
wird gegenüber der geltenden Rechtslage einen deutlichen Fortschritt
darstellen, die Große Koalition hat nun auch bei einem wichtigen
gesellschaftspolitischen Thema Handlungsfähigkeit bewiesen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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