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Rechtsgutachten: Sportwetten und Lotterien können getrennt geregelt werden

Geschrieben am 22-03-2007

Essen (ots) - Auf Einladung der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein
diskutierten bei einem Experten-Workshop am 8. Januar 2007 in Kiel
zahlreiche Vertreter von Verbänden, Wettunternehmen,
Lotterievermittlern, staatlichen Lotteriegesellschaften sowie DFB und
Medien über die Zukunft von Sportwetten und Lotterien in Deutschland.
Schwerpunkt war die Diskussion der rechtlichen Möglichkeiten für eine
gesetzliche Trennung von Sportwetten und Lotterien. Insbesondere die
Frage, ob ein Nebeneinander von staatlichen und privaten
Sportwettenanbietern in einem staatlich kontrollierten
Konzessionsmodell bei Beibehaltung des Lotteriemonopols möglich ist,
wurde erörtert.

Vertreter der staatlichen Anbieter argumentierten hierbei, dass
eine Öffnung des Sportwettenmarktes unweigerlich auch zu einer
Öffnung des Lotteriemarktes führen würde, da diese
verfassungsrechtlich bzw. gesetzgeberisch nicht getrennt werden
könnten. Diese entscheidende Grundsatzfrage wurde nun von dem
Verfassungsrechtler Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Roth untersucht.

Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine
unterschiedliche staatsvertragliche und gesetzliche Regelung von
Sportwetten und Lotterien aufgrund der zwischen beiden Bereichen
bestehenden Unterschiede weder gleichheits- noch sonst als solches
verfassungswidrig wäre. Vielmehr entspräche dies der deutschen
Rechtstradition, nach der Sportwetten und Lotterien aufgrund ihrer
verschiedenen Voraussetzungen und Funktionsweisen schon seit jeher
unterschiedlich beurteilt wurden. So wurde der Wettmarkt von 1922 bis
zur Einführung der staatlichen Sportwette Oddset im Jahre 1999
ausschließlich von privaten Anbietern mit staatlichen Konzessionen
betrieben. Ein wesentlicher Differenzierungsgrund ist auch die nur
bei Sportwetten bestehende Schwarzmarktanfälligkeit. Den im
Pferdesport schon seit vielen Jahrzehnten bekannten und bewährten,
staatlich konzessionierten privaten Buchmachern unter entsprechender
staatlicher Aufsicht das Angebot auch sonstiger Wetten zu
ermöglichen, wäre nicht nur gesetzessystematisch stimmig, sondern
zudem ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung des sich bereits
abzeichnenden Entstehens eines Schwarzmarktes für Sportwetten. Eine
staatlich reglementierte Öffnung des Sportwettenbereichs hätte
infolgedessen keine verfassungsrechtliche Präjudizwirkung in Bezug
auf den Lotteriemarkt.

Zusammenfassend bestätigt das Gutachten damit den vorgelegten
alternativen Staatsvertrag der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein, in
dem nur der Sportwettenbereich neu geregelt werden soll. Der
bestehende Lotteriestaatsvertrag sowie das Lotteriemonopol wären
hiervon unberührt. Auf diesem Wege können die Länder ihre bestehenden
Einnahmen, insbesondere aus dem Lotteriemonopol, sichern und
zusätzliche Einnahmen aus den Sportwetten-Konzessionen generieren.
Auf der anderen Seite wäre so die Existenz von Wettunternehmern und
Lotterievermittlern mit rund 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland
gesichert.

Das vollständige Gutachten kann unter www.buchmacherverband.de
herunter geladen werden.

Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43972
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43972.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Buchmacherverband Essen eV (DBV)
www.buchmacherverband.de
e-mail: bsg.buchmacher.essen@t-online.de
Tel: 0201 - 79 03 29
Fax: 0201 - 78 88 92


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